6.3.2015 // 14 Uhr c.t. // HS 1015
Mit Urteil vom 18.07.2012 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist (1 BvL 10/10 Rn. 89c). Der Gesetzgeber wurde zur Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgefordert, dessen Leistungssätze seit 1993 unverändert niedrig geblieben sind; Sozialämter wurden angewiesen, bis zur Neuregelung das alte Recht verfassungskonform auszulegen. Im November 2014 verkündete die Bundesregierung “Höhere Leistungen für Asylbewerber” und feierte die längst fällige Reform als Erfolg. KritikerInnen fordern dagegen seit Jahren die vollständige Abschaffung des Gesetzes und eine Gleichbehandlung von Geflüchteten mit allen anderen Bürgern dieses Landes. Der Vortrag setzt sich kritisch mit der zum 1.3.2015 in Kraft tretenden Reform sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander und geht auf die Praxis des Sozialämter im Bereich der Leistungen für Geflüchtete ein.
Die Referentin Katja Barth ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Freiburg.
Der Vortrag findet im Rahmen des akj Gruppenpraktikums 2015 statt und ist offen für alle Interessierten!