Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Freiburg

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Stellungnahme zur Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland

27. Januar 2023 by admin01

Stoppt den Link-Extremismus aus Karlsruhe!

Der Arbeitskreis kritischer Jurist:innen Freiburg verurteilt die Durchsuchungen der Privatwohnungen zweier Mitarbeitenden von Radio Dreyeckland (RDL) und die versuchte Durchsuchung der Geschäftsräume und solidarisiert sich mit den betroffenen Medienschaffenden.
Anlass der Durchsuchungen vom 17.01.23 war ein Artikel auf der RDL-Website vom Juli 2022, in dem über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens in der Sache linksunten.indymedia berichtet und in diesem Zuge auch auf den Link zum öffentlich zugänglichen Web-Archiv des 2017 verbotenen “Vereins” verwiesen wurde (“Im Internet findet sich linksunten.indymedia.org als Archivseite.”). In der Zusammenschau mit dem (journalistisch kontextualisierten) Bild eines Graffiti “Wir sind alle linksunten” mache sich RDL nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zum “Sprachrohr” und “verlängerten Arm” von linksunten.indymedia, was den Anfangsverdacht des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot nach § 85 StGB begründe.
Die von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe angeordnete Durchsuchung ist augenscheinlich unverhältnismäßig, ihre Begründung konstruiert: Wo bereits der Verweis auf einen Link einen Straftatverdacht begründen soll, wird eine umfassende Berichterstattung unmöglich gemacht und damit besonders tief in die durch Art. 5 GG  geschützte Pressefreiheit eingegriffen. Auch die gleichermaßen geschützte Rundfunkfreiheit ist betroffen, wenn wie hier eine Durchsuchung des Studios und Beschlagnahme der Geräte von RDL nur verhindert werden konnte, indem einer der Redakteure in dieser Zwangslage seine Autorenschaft bestätigte. Außerdem stellen Hausdurchsuchungen stets einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG dar. 
Selbst wer (verfehlt) die Strafbarkeit eines solchen Verweises annimmt, kann nicht umhin, die Absurdität einer Durchsuchung anzuerkennen, die vermeintlich dem Ziel dient, die Identität des Artikelverfassers zu ermitteln – obwohl dieser von der Polizei bereits durch das Namenskürzel unter dem Artikel identifiziert wurde.
Ob die enorm eingriffsintensive und damit besonders rechtfertigungsbedürftige Maßnahme einer gerichtlichen Kontrolle standhält, ist daher stark zu bezweifeln.
Vor diesem Hintergrund drängt sich der Schluss auf, dass die Durchsuchungen der Informationsgewinnung über linke Strukturen und der Einschüchterung und Disziplinierung kritischer Journalist:innen dienen.
Rechtswidrige Hausdurchsuchungen sind dabei keine Seltenheit. Gegebenenfalls gefundene Beweise werden von Gerichten regelmäßig als verwertbar befunden; wer die Maßnahme anordnet, hat quasi keine (dienst-)rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
Die Maßnahme atmet damit denselben repressiven Geist wie das zugrundeliegende Verbot von der Nachrichtenplattform linksunten.indymedia:
Um ein solches zu erwirken, wurde 2017 der lose Personenzusammenschluss hinter einer Open-Posting-Plattform unter Missbrauch des Vereinsrecht als Verein deklariert und anschließend verboten, statt im Einklang mit der Pressefreiheit die Löschung einzelner strafrechtlich relevanter Beiträge zu erwirken. Eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde ist in Karlsruhe anhängig.
Auch reiht sich die vergangene Durchsuchung nahtlos in eine Historie der Willkür ein. Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB wurden nach fünf Jahren mangels Beweise eingestellt, die mit dem “Vereins”verbot im Zusammenhang stehende Razzia im autonomen Zentrum KTS wurde vom VGH für rechtswidrig erklärt, gleiches gilt für die Briefbeschlagnahme zweier mit linksunten in Verbindung gebrachter Personen.
Dass die Durchsuchungen dennoch unter fadenscheinigen Gründen angeordnet und von einer Richterin genehmigt wurden, zeigt, wie locker die rechtsstaatlichen Zügel in der Hand gehaltenwerden und wie wenig Scheu vor wiederholter Überschreitung rechtlicher roter Linien besteht.
Die Antwort auf derartige Repression und Kriminalisierung linken Journalismus kann daher keine rein rechtliche sein, sondern muss in umfassender gesellschaftlicher Solidarität bestehen.
 
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Wir sind alle Radio Dreyeckland!
 
akj Freiburg, 22.01.23
 

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Petition an das LJPA: Wir wollen unsere Ruhetage zurück!

20. Januar 2023 by admin01

Der akj Freiburg hat mit Blick auf die Streichung der Ruhetage eine Petition an das LJPA gestartet, zu finden hier: https://www.change.org/jurastudiumstex

Die gesamte Stellungnahme des akj Freiburg, die gemeinsam mit den Kritischen Jurist*innen Heidelberg verfasst wurde, findet sich hier:

Stellungnahme des akj Freiburg und der Kritischen Jurist*innen Heidelberg zu den verkürzten Examenszeiten im Jurastudium

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Stellungnahme des akj Freiburg und der Kritischen Jurist*innen Heidelberg zu den verkürzten Examenszeiten im Jurastudium

17. Januar 2023 by admin01

+++ Petition gestartet! https://www.change.org/jurastudiumstex +++

Der akj Freiburg hat gemeinsam mit den Kritischen Jurist*innen Heidelberg eine Stellungnahme zu den verkürzten Examenszeiten verfasst

Der Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen Freiburg und die Kritischen Jurist*innen Heidelberg kritisieren die Streichung von Ruhetagen in der Ersten Juristischen Prüfung durch das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg (LJPA).
 
Die Erste Juristische Prüfung, auch als erstes Staatsexamen bekannt, umfasst in Baden-Württemberg sechs jeweils fünfstündige Klausuren, die unmittelbar aufeinanderfolgend geschrieben werden. Bisher begann die Examenskampagne traditionellerweise dienstags, die abschließende Klausur wurde am darauffolgenden Donnerstag geschrieben. Die Examenskampagne dauerte somit zehn Tage, von denen vier zur Erholung vorgesehen waren. Ab Herbst 2023 wird die Examenskampagne verkürzt, zunächst auf neun, im Frühjahr 2024 sogar nur noch auf acht Tage. Somit werden Mittwoch bis Freitag und Montag bis Mittwoch Klausuren geschrieben, die Ruhetage beschränken sich nur noch auf das dazwischenliegende Wochenende.
 
Auf Anfrage teilt die Pressesprecherin des Justizministeriums Anna Härle mit, dass der Hintergrund der Verkürzung sei, die Bereitstellung von adäquaten Prüfungsräumlichkeiten zu erleichtern. Das LJPA müsse für die Staatsprüfung private Räumlichkeiten anmieten. Dies gestalte sich jedoch schwieriger, je länger der Prüfungszeitraum sei. Für die Verkürzung habe sich der Ständige Ausschuss, der gem. § 6 Abs. 4 S. 2 JAPrO das LJPA in “Ausbildungs- und Prüfungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung” berät, nach intensiver Diskussion ausgesprochen. Negative Auswirkungen auf die körperliche und mentale Gesundheit der Kandidat*innen würden nicht erwartet. Ob diese Beweggründe die einzigen waren, lässt sich derzeit nicht nachprüfen. Eine Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz wurde unter Hinweis auf § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG abgelehnt, wonach das LIFG nicht gegenüber Prüfungsbehörden gilt, soweit Prüfungen betroffen sind (https://fragdenstaat.de/a/266194).
 
Schon länger wird der Aufbau des Jurastudiums von Studierenden und Lehrenden als überkommen und gesundheitsschädigend kritisiert. Die Examensvorbereitung gilt als körperlich und psychisch extrem belastend. Ihr folgen sechs fünfstündige Klausuren innerhalb weniger Tage. Die vom LJPA vorgenommene Verkürzung der Prüfungskampagne auf acht anstelle von zehn Tagen erhöht den Druck auf die Kandidat*innen noch weiter. Auf der körperlichen Seite führen die Examensklausuren häufig zu Sehnenscheidenentzündungen und ählichen Erkrankungen, die durch Entspannung der Schreibhand an Ruhetagen gelindert werden können. Auch psychisch eignen sich die Pausentage zur Wiederherstellung der geistigen Kräfte und zur Umstellung zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten. Durch die Beibehaltung des Prüfungszeitraums von zehn Tagen würden zumindest dahingehend die Kandidat*innen nicht noch zusätzlich unnötig belastet und der systembedingte Druck, der bereits auf den Kandidat*innen während der Vorbereitung und Prüfung des ersten Staatsexamens liegt, nicht noch gesteigert werden. Dass keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Kandidat*innen zu erwarten seien, ist realitätsfern und widerspricht der Erfahrung von früheren Kandidat*innen, die die vier Erholungstage dringend benötigten.
 
Dass in anderen Bundesländern teilweise an fünf aufeinanderfolgenden Tagen Examensklausuren geschrieben werden, rechtfertigt keineswegs einen Rückschritt hierzulande. Auch die vermeintlich höhere Flexibilität bei der Raumsuche kann kein Grund für eine Verkürzung sein. Die Prüfungstermine werden mehrere Jahre im Voraus festgelegt, es herrscht also genug Vorlauf für die Suche nach geeigneten Räumen. Häufig werden ohnehin immer wieder die gleichen Räumlichkeiten angemietet, sodass eine wirkliche Suche regelmäßig nicht erforderlich ist. Vielmehr drängt sich die Vermutung auf, dass das LJPA durch das Einsparen von zwei Tagen die Mietdauer der Räume verkürzen und hierdurch finanzielle Einsparungen erzielen möchte. Hierfür darf die Gesundheit der Studierenden nicht aufs Spiel gesetzt werden.
 
Ein Blick in andere Bundesländer lohnt sich allerdings insbesondere beim sog. Abschichten. In Niedersachsen können die Kandidat*innen ihre Examensklausuren nach Wahl entweder in einer Examenskampagne schreiben oder (bei Anmeldung vor Ende des 8. Fachsemesters) ihre Klausuren auf mehrere Examenskampagnen aufteilen. Eine Einführung dieser Regelung in Baden-Württemberg unter Ausweitung auch auf solche Kandidat*innen, die keinen Freiversuch machen, würde den psychischen Druck vor dem Examen erheblich verringern.
 
Weiterhin kritisieren wir, dass die Entscheidung (ob sinnvoll oder nicht) ohne Beteiligung der Betroffenen – der Jurastudierenden in Baden-Württemberg – getroffen wurde. Der Ständige Ausschuss gem. § 6 JAPrO ist ausschließlich mit Vertreter*innen des LJPA, nämlich dessen Präsidentin sowie acht Prüfer*innen, nicht aber mit Vertreter*innen der Studierenden besetzt. Nach Auskunft der Landesfachschaft wurde sie auch im Übrigen nicht an dem Prozess beteiligt, sondern hat nur nachträglich von der Verkürzung erfahren. Dass Studierende heutzutage nicht einmal in einem beratenden (!) Gremium, welches sich mit Ausbildungs- und Prüfungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung beschäftigt, beteiligt sind, ist im Vergleich zu anderen Studiengängen unzeitgemäß und reiht sich ein in die grundsätzliche Verweigerung jeglicher Reformen des Jurastudiums trotz lauter Rufe aus der Studierendenschaft.
 
Wir, der Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen Freiburg und die Kritischen Jurist*innen Heidelberg, fordern daher:
  • die Rücknahme der Entscheidung zur Verkürzung des Prüfungszeitraums
  • die Aufnahme von fünf studentischen Mitgliedern im ständigen Ausschuss gem. § 6 JAPrO, möglichst ein Mitglied von jeder juristischen Fakultät in Baden-Württemberg
  • die Einführung des sog. Abschichtens der Examensklausuren für alle Kandidat*innen

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Offener Brief bezüglich der Räumung Lützeraths

15. Januar 2023 by admin01

Der akj Freiburg unterzeichnet den folgenden offenen Brief, der von den akj-Gruppen Berlin (HU), Passau, Marburg, Hamburg und Leipzig verfasst wurde.


Dem Bundesminister der Justiz Marco Buschmann 

Dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck 

Dem Landesminister des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen Herbert Reul 

 

Wir wenden uns an Sie, um Sie an die Verfassungswidrigkeit der bevorstehenden Räumung Lützeraths sowie die Unvereinbarkeit dieser Räumung mit den für ihre Regierung geltenden Klimaschutzzielen zu erinnern, und Sie für diese zur Verantwortung zu ziehen.

 

Seit mehreren Jahren reißt Deutschland mit einer inzwischen fast erwartbaren Selbstverständlichkeit die selbst gesetzten Klimaziele ein. 15 Grad im Januar erinnern daran, dass ein Erreichen des 1,5-Grad-Ziels von Paris in immer größere Ferne rückt. 

Und dennoch wird in dieser Woche unter großem Polizeiaufgebot eine weitere Räumung zugunsten der Konzerninteressen von RWE durchgeführt. 

 

Rechtsgrundlage für die Räumung von Lützerath ist der § 48 KVBG. Noch im Jahr 2021 hatte Bündnis 90/Die Grünen gutachterlich die Verfassungswidrigkeit des § 48 KVBG durch den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Georg Hermes feststellen lassen. Der Bund hat seine Gesetzgebungskompetenzen klar überschritten und eine Erforderlichkeit für die Versorgungssicherheit herbeibeschworen, um die Profite von RWE zu sichern. Nun sind die Grünen in Regierungsverantwortung und haben die Möglichkeit, die widersinnige Räumung von Lützerath zu verhindern. Ihre Regierung hat die Verpflichtung, dem Versprechen von Paris nachzukommen und ihre selbst gesetzten Klimaziele ernst zu nehmen. 

 

Es ist zu erwarten, dass sich in Lützerath das bereits aus der Räumung des Hambacher Forsts bekannte Spiel wiederholen wird: Ein dringend zu schützender Ort wird für den Kohleabbau geopfert und die ihn verteidigenden Klimaaktivist*innen werden auf Grundlage einer rechtlich zumindest fragwürdigen Rechtsgrundlage geräumt. 

 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Festlegung einer Erforderlichkeit in einem Gesetz nicht bedeutet, dass diese faktisch besteht. Wir möchten Sie ebenso daran erinnern, dass Sie durch die Räumung von Lützerath und den Abbau der darunterliegenden Kohle ein völkerrechtliches Abkommen, das Übereinkommen von Paris, brechen. Die Zivilgesellschaft beobachtet die Untätigkeit dieser Regierung und wird Sie immer wieder für diese in die Verantwortung ziehen.

 

Doch nicht nur die Räumung selbst und die ihr zugrundeliegenden Normen klagen wir an. Auch die repressiven Polizeimaßnahmen, die sowohl vor Ort als auch gegenüber anreisenden Personen angewandt werden, sind auf das Schärfste zu verurteilen. 

Wie sich dieses Wochenende am Beispiel der bei ihrer Anreise vom Hamburger Staatsschutz aufgehaltenen Aktivist*innen erneut zeigte, wird die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit zunehmend kriminalisiert. Diese Entwicklung ist zutiefst beunruhigend, da es sich bei der Versammlungsfreiheit um eines der zentralen und für den demokratischen Staat schlechthin konstituierenden Grundrechte des Grundgesetzes handelt.

 

Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz anderer gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig. Sie, Herr Buschmann, betonen regelmäßig, wie stolz Sie auf das Grundgesetz seien. Dann liegt es auch an Ihnen für dieses einzustehen, anstatt Konzerninteressen und Profitmaximierung über Grundrechte zu stellen, die Voraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft sind. Eine Verfassung hält sich nicht von allein am Leben. Sie ist nur so viel wert, wie sie insbesondere von Seiten des Staates respektiert und gewahrt wird, vor allem gegenüber Meinungen und Protest, der ihn herausfordert und unliebsam ist.

 

Wir beobachten in den vergangenen Monaten eine stetig zunehmende Kriminalisierung von Klimaprotesten, mit drastischen Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit. Es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung im Laufe der Räumung weiter verstärken wird. Auch um Anwohner*innen und Aktivist*innen zu schützen ist es von fundamentaler Bedeutung in den nächsten Tagen mit einem klaren und aufmerksamen Blick nach Lützerath zu schauen. 

 

Klimaprotest stört. Tut er doch nichts Anderes als die regierenden Parteien stetig an die selbst gegebenen Versprechen zu erinnern; an ihre verfassungsmäßigen Verpflichtungen Mensch und Umwelt, sowohl für diese, als auch für kommende Generationen zu schützen. 

 

Noch stehen die Häuser in Lützerath, noch bleibt die Kohle in der Erde. Es liegt an Ihnen, ob das so bleibt und ob Sie die Einhaltung Ihrer verpflichtenden Klimaziele den Aktivist*innen in Lützerath überlassen oder selbst Verantwortung übernehmen werden. 

 

Wir hoffen auf Letzteres. 

 

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen HU Berlin 

Die kritischen Jurist*innen FU Berlin 

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Passau 

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Marburg 

Die Kritischen Jurist*innen Leipzig

Die Kritischen Jurastudierenden Hamburg

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Kiel

Lawyers for Future e.V.

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Informationen für Erstis im Wintersemester 2022/2023

11. Oktober 2022 by admin01

Alle Informationen für Erstsemester im Wintersemester 2022/2023 findet ihr hier unter dem Link “Programm”:

Programm

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Statement des akj Freiburg zur Mensapreiserhöhung

10. September 2022 by admin01

Zum 12. September wird das Studierendenwerk Freiburg (SWFR) die Essenspreise in den Freiburger Mensen um 10 bzw. 15 Cent erhöhen. Hierbei handelt es sich um die zweite Preiserhöhung innerhalb eines Jahres, nachdem die Preise bereits im April um 20 bzw. 25 Cent angehoben wurden. Zusammengerechnet liegen die Preissteigerungen somit bei 15 Prozent – und niemand kann vorhersagen, ob es dabei bleiben wird.
Man könnte zunächst meinen, dass es sich hierbei nur um kleine, noch verkraftbare Centbeträge handelt. Für Studierende, welche regelmäßig in die Mensa gehen, kann die Erhöhung jedoch mehr als 100 Euro im Jahr ausmachen. In der aktuellen Situation, in welcher Studierende zusätzlich mit stark steigenden Energiekosten konfrontiert sind, finden wir eine solche Erhöhung unvertretbar.

Wir sagen deshalb: Love Mensa! Hate Preiserhöhung!

Unser Protest richtet sich explizit nicht gegen die Freiburger Mensen oder das SWFR: Die Freiburger Mensen bieten ausgewogene und abwechslungsreiche Gerichte an und wir sind ihnen sehr dankbar für das gute Angebot. Auch ist uns bewusst, dass das Studierendenwerk seine Angebote gegenfinanzieren muss.

Aus unserer Sicht muss diese Gegenfinanzierung jedoch durch eine Erhöhung der staatlichen Zuschüsse gesichert werden! Sie darf nicht auf Kosten der Studierenden gehen.

Wir sagen deshalb: SWFR ausfinanzieren!

Gesunde Lebensmittel sind ein Menschenrecht! Können sich Studierende eine gesunde Ernährung nicht mehr leisten, schadet das nicht nur ihrer Gesundheit, sondern auch ihrem Studienerfolg. Wie dramatisch die Situation für viele Studierende ist, hat kürzlich erst der Bericht der Paritätischen Forschungsstelle gezeigt: Fast jede*r Dritte lebt unterhalb der Armutsgrenze.[1] Das ist ein fast doppelt so hoher Wert wie in der Gesamtbevölkerung.

Dass der BAföG-Grundbedarf im kommenden Wintersemester um 5,75% steigt[2] und in unbekannter Zukunft einmalig 200 Euro an Studierende ausgezahlt werden sollen, lindert das Problem nur geringfügig. Die reellen Inflationsraten für arme Menschen liegen weit über den allgemeinen Inflationsraten, da ärmere Menschen einen weit größeren Teil ihres Einkommens für Lebensmittel und Energie ausgeben müssen.[3]

Studierende müssen sich darauf verlassen können, mindestens einmal am Tag kostengünstig, warm und ausgewogen essen zu können. Besonders für Studierende, die in Armut leben, ist dies essenziell und unverhandelbar!

Nachdem die Studierenden bei den Corona-Hilfen beinahe vollständig ignoriert wurden und in der Krise – coronabedingt häufig ohne Nebenjob – auf sich alleine gestellt waren, erwarten wir nun endlich eine deutlich spürbare Unterstützung durch die Politik. Geschieht dies nicht befürchten wir eine weiter zunehmende Bildungsungerechtigkeit!

Konkret fordern wir daher die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf:

Erhöhen Sie den Landeszuschuss an die Studierendenwerke! Lassen Sie Studierende nicht weiter in Armut fallen!

Wir solidarisieren uns bei dieser Aktion ausdrücklich mit anderen Gruppen in prekären Lebenssituationen. Wir kämpfen nicht alleine, sondern Seite an Seite für einen gerechten und sozialen Umgang mit der Krise.

akj Freiburg, 10. September 2022

 

Belege:

[1] Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle zur Armut von Studierenden in Deutschland, 17.05.2022

[2] BGBl. I S. 1150.

[3] Belastung einkommensschwacher Haushalte durch die steigende Inflation – Kurzexpertise für die Diakonie Deutschland vom 13. Juli 2022

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Solidarisierung mit der Besetzung des HS1010

22. Juni 2022 by admin01

Der Arbeitskreis kritischer Jurist:innen Freiburg solidarisiert sich mit der Besetzung des Hörsaals 1010.
Seit Jahren zeigen Wissenschaftler:innen und Aktivist:innen auf, dass und wie eine sozial-ökologische Transformation von Gesellschaft und Wirtschaftssystem möglich ist. Seit Jahren ist klar, dass sofortiges Handeln auf allen Ebenen nötig ist, um den drohenden Klimakollaps abzuwenden.
Es ist Zeit, dass die Uni als Institution des Wissens und der Wissenschaft dieser Verantwortung gerecht wird. Deshalb schließen wir uns den Forderungen der Gruppe Transformations-Uni 2.0 insbesondere nach Ausrufung des sozial-ökologischen Notstands an.
Zu lange wurden die Stimmen aus Wissenschaft, Globalem Süden und junger Generation ignoriert. An der Universität sind es verkrustete Strukturen wie die professorale Mehrheit in Senat und anderen Gremien, die echte Mitbestimmung im Sinne eines sozial-ökologischen Wandels verhindern. Die Besetzung ist gelebte demokratische Teilhabe der Studierenden. Wir unterstützen daher explizit auch diese Form des Aktivismus. Wir appellieren an die Uni-Leitung, sich an ihre Zusagen vom 20.06.22 zu halten, den Hörsaal nicht zu räumen und in einen Dialog auf Augenhöhe einzutreten.

Freiburg, 22.06.22

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Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler – Vortrag am 2.6.22

20. Mai 2022 by admin01

Vortrag am 02. Juni 2022 – 19 Uhr c.t. im HS Rundbau (Institutsviertel), Albertstraße 21

Thema: Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler

Referenten: Rechtsanwälte Jan Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen, Anwaltskanzlei im Hegarhaus, Freiburg

Abstract: Der Einsatz Verdeckter Ermittler ist unter dem Blickwinkel der funktionsfähigen Strafverfolgung organisierter Kriminalität grundsätzlich nachvollziehbar. Unter Verdeckten Ermittlern werden Beamte des Polizeidienstes verstanden, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln (§ 110a Abs. 2 Satz 1 StPO). Insbesondere bei Straftaten aus dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts gehen Beschuldigte häufig konspirativ vor, so dass andere (nach der Strafprozessordnung zulässige) Ermittlungsmethoden nur bedingt erfolgsversprechend sind. Die Eingangsvoraussetzungen für den Einsatz Verdeckter Ermittler sind gesetzlich geregelt, anders als der Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen, die keine Polizeibeamten sind.

Ein besonderes Problemfeld eröffnet sich nun, wenn es im Rahmen solcher Einsätze nicht nur zur Informationsbeschaffung, sondern zur „Tatprovokation“, also einer Deliktsveranlassung durch Verdeckte Ermittler, Vertrauenspersonen oder sonstige polizeiliche Lockspitzel kommt. Die gesetzlichen Regelungen für diese im Spannungsfeld mit dem Recht auf ein faires Verfahren stehenden Vorgehensweise sind unzureichend. Die deutsche obergerichtliche Rechtsprechung stand lange nicht im Einklang mit der Linie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, zuletzt etwa der im Oktober 2020 ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte „Akbay u.a. gegen Deutschland vom 15.10.2020“.

Der Vortrag wird am Beispiel des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2021 (1 StR – 197/21) näher auf die Entwicklung der Rechtsprechung zur Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler eingehen, daneben auf die konkreten Ermittlungsmethoden, mit denen sich Beschuldigte und ihre Verteidiger immer wieder konfrontiert sehen. Auch nach dieser jüngsten BGH-Entscheidung bleiben Fragen der rechtsstaatlichen Vereinbarkeit der praktischen Einsatzweise ungeklärt. So ist etwa die Konfrontationsmöglichkeit mit dem Verdeckten Ermittler als Zeugen im Prozess stark eingeschränkt sowie die Dokumentation der Einsätze nicht überprüfbar. Auch stellt sich aus Sicht der Praxis die Frage, inwieweit die Beschränkung des Einsatzes Verdeckter Ermittler auf „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ (§ 110a Abs. 1 S. 1 StPO) effektiv eingehalten und überwacht wird. Zumindest ist auch auf politischer Ebene bestehender Handlungsbedarf erkannt worden: Im Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP vom 24.11.2021 heißt es: „Unter anderem regeln wir […] das grundsätzliche Verbot der Tatprovokation“. Die tatsächliche Ausgestaltung darf mit Spannung erwartet werden.

Zu den Referenten:

Die Referenten sind als Strafverteidiger im Anwaltsbüro im Hegarhaus Freiburg tätig und waren am Verfahren, das Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs war, beteiligt.

Die Veranstaltung findet vor Ort in Präsenz sowie als Livestream online unter strafrecht-online.org/tacheles statt.

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1. Tacheles Vortrag im SoSe ’22

1. Mai 2022 by admin01

Der 1. Tacheles Vortrag im Sommersemester 2022 steht an!

Thema: Automatisiertes Agieren in ungewissen sozialen Räumen – Offene rechtspolitische Fragen im Kontext von (teil-)autonomem Fahren bis zu automatisierten Steuerbescheiden

Referentin: Dr. Eva Geisberger, Informatikerin und (Rechts-)Soziologin, München, Leiterin der acatech-Studie agendaCPS – Integrierte Forschungsagenda Cyber-physical- Systems

Ort: Universität Freiburg, Kollegiengebäude I, Hörsaal 1098
sowie als Livestream online unter strafrecht-online.org/tacheles

Zeit: Donnerstag, 12. Mai 2022, 19.15 Uhr

Der Eintritt ist kostenlos. Es gelten die aktuellen Corona-Bestimmungen. In den Räumlichkeiten der Universität Freiburg herrscht Maskenpflicht.

Der akj Freiburg, die Humanistische Union Baden-Württemberg sowie das Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg laden herzlich ein.

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Die neue Breitseite ist da!

1. Mai 2022 by admin01

Die neue Breitseite ist da!

Die Breitseite ist das Zentralorgan des akj Freiburg. Sie erscheint mindestens einmal im Semester. Wir verstehen die Breitseite als ein Forum, in dem gesellschaftliche und wirtschaftliche Verhältnisse kritisch hinterfragt werden. Die brandneue Ausgabe Sommersemester 2022 findet Ihr hier zum Download. Außerdem liegt die Breitseite in vielen Studierendenwohnheimen, bei der Buchhandlung Jos Fritz und in weiteren Läden bei Euch um die Ecke kostenlos zur Mitnahme aus.

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