akj kritisiert unverhältnismäßige Datenerhebung durch die Polizei
Der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen (akj) kritisiert die unterschiedslose Erhebung personenbezogener Daten durch die Polizei im Anschluss an die gestrige Gleisbesetzung am Freiburger Hauptbahnhof. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob dieses Vorgehen – insbesondere die pauschale Anfertigung von Lichtbildern – durchweg rechtmäßig war. Eine Arbeitsgruppe des akj bereitet deswegen ein massenweises Auskunfts- und Löschverlangen auf Grundlage der einschlägigen Datenschutzvorschriften vor.
Im Anschluss an die gestrige Bildungsstreik-Demonstration wurde am Freiburger Hauptbahnhof ein Bahngleis besetzt. Nachdem die Demonstrant_innen das Gleisbett verlassen hatten, wurde eine Gruppe von Personen, die sich auf dem Bahnsteig befanden von einer Polizeikette umschlossen. Diesen wurde mitgeteilt, dass von allen umschlossenen Personen die Personalien festgestellt würden. Begründet wurde dies mit strafrechtlichen Ermittlungen wegen der Gleisbesetzung; alle umschlossenen Personen kämen als Beschuldigte oder jedenfalls als Zeug_innen in Betracht. Daraufhin wurden von allen umschlossenen Personen die Personalien festgestellt und Lichtbilder angefertigt.
Der akj hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser pauschalen und unterschiedslosen Datenerhebung durch die Polizei; insbesondere auch was die potentiell längerfristige Speicherung dieser Daten oder ihre Aufnahme in sogenannte „Gefährderdateien“ der Polizei betrifft. Selbst wenn eine Datenerhebung im einzelnen Fall rechtmäßig ist, so bedarf die längerfristige Speicherung dieser Daten einer besonderen Rechtfertigung. Jedenfalls für den allergrößten Teil der Betroffenen ist eine solche hier nicht ersichtlich.
Alkoholverbotsurteile rechtskräftig.
Stadt Freiburg geht nicht in Revision.
Wie soeben bestätigt wird, sind die Urteile gegen die Alkoholverbote jetzt rechtskräftig, da die Stadt Freiburg nicht versuchen wird, in Revision zu gehen.
Mangelnder Tatverdacht.
Strafverfahren gegen Vorstände des KTS-Trägervereins gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen die beiden Vorstandsmitglieder des KTS-Trägervereins eingestellt. Es handelt sich dabei um eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) – also um eine Einstellung „erster Güte“ wegen mangelndem Tatverdacht. Man könnte auch von einem „Freispruch auf Ermittlungsebene“ sprechen.
Die beiden Vorstände waren … weiterlesen bei GruenesFreiburg.de
Versammlungsfreiheit gefährdet
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie zur Demonstration am 13.12.2008 in Freiburg.
Für den 13.12.2008 ist eine nicht angemeldete Demonstration in der Freiburger Innenstadt gegen das neue Landesversammlungsgesetz angekündigt worden. Dazu nehmen der akj Freiburg und das Komitee für Grundrechte und Demokratie Stellung. [Read more…]
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