Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Freiburg

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Mangelnder Tatverdacht.

Strafverfahren gegen Vorstände des KTS-Trägervereins gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen die beiden Vorstandsmitglieder des KTS-Trägervereins eingestellt. Es handelt sich dabei um eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) – also um eine Einstellung „erster Güte“ wegen mangelndem Tatverdacht. Man könnte auch von einem „Freispruch auf Ermittlungsebene“ sprechen.

Die beiden Vorstände waren … weiterlesen bei GruenesFreiburg.de

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