Mit einer deutlichen Mehrheit von über 66 Prozent hat sich das „neue Mischmodell“ bei der Urabstimmung über die Satzung der Verfassten Studierendenschaft durchgesetzt. Im Vergleich zum bisherigen u-asta bedeutet das zwei zentrale Änderungen: Zum Einen werden im höchsten beschlussfassenden Gremium (dem Studierendenrat) neben den Fachschaftsvertreter_innen zehn Abgeordnete sitzen, die über Listen gewählt werden. Zum Anderen werden die Stimmen der Fachschaften nach der Größe des Fachbereichs gewichtet.
Die neue Satzung sieht ausdrücklich eine offene Fachschaft vor, in der jede_r Studierende_r rede- und stimmberechtigt ist. Eine Wahl in die Fachschaft ist nicht mehr vorgesehen, vielmehr sind Wahlen der Fachbereichsvertreter_innen und der Fakultätsratsmitglieder vorzunehmen. Die Fachbereichsvertretung soll regelmäßig am Studierendenrat teilnehmen und hat ein imperatives Mandat. Das bedeutet, sie ist an die Beschlüsse der offenen Fachschaft (= offener Fachbereich) gebunden. Die studentischen Fakultätsratmitglieder vertreten weiterhin die Studierenden zweimal im Semester im Fakultätsrat.
Da das Konzept der offenen Fachschaft der Vorstellung des akj entspricht, wird sich der akj aus dem Wahlkampf zurückziehen. Wichtiger ist dem akj nun, dass alle Jurastudierende das Konzept der offenen Fachschaft verstehen und umsetzen, das heißt an den Fachschaftssitzungen teilhaben und mitbestimmen.