Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Freiburg

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Offener Brief bezüglich der Räumung Lützeraths

15. Januar 2023 by admin01

Der akj Freiburg unterzeichnet den folgenden offenen Brief, der von den akj-Gruppen Berlin (HU), Passau, Marburg, Hamburg und Leipzig verfasst wurde.


Dem Bundesminister der Justiz Marco Buschmann 

Dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck 

Dem Landesminister des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen Herbert Reul 

 

Wir wenden uns an Sie, um Sie an die Verfassungswidrigkeit der bevorstehenden Räumung Lützeraths sowie die Unvereinbarkeit dieser Räumung mit den für ihre Regierung geltenden Klimaschutzzielen zu erinnern, und Sie für diese zur Verantwortung zu ziehen.

 

Seit mehreren Jahren reißt Deutschland mit einer inzwischen fast erwartbaren Selbstverständlichkeit die selbst gesetzten Klimaziele ein. 15 Grad im Januar erinnern daran, dass ein Erreichen des 1,5-Grad-Ziels von Paris in immer größere Ferne rückt. 

Und dennoch wird in dieser Woche unter großem Polizeiaufgebot eine weitere Räumung zugunsten der Konzerninteressen von RWE durchgeführt. 

 

Rechtsgrundlage für die Räumung von Lützerath ist der § 48 KVBG. Noch im Jahr 2021 hatte Bündnis 90/Die Grünen gutachterlich die Verfassungswidrigkeit des § 48 KVBG durch den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Georg Hermes feststellen lassen. Der Bund hat seine Gesetzgebungskompetenzen klar überschritten und eine Erforderlichkeit für die Versorgungssicherheit herbeibeschworen, um die Profite von RWE zu sichern. Nun sind die Grünen in Regierungsverantwortung und haben die Möglichkeit, die widersinnige Räumung von Lützerath zu verhindern. Ihre Regierung hat die Verpflichtung, dem Versprechen von Paris nachzukommen und ihre selbst gesetzten Klimaziele ernst zu nehmen. 

 

Es ist zu erwarten, dass sich in Lützerath das bereits aus der Räumung des Hambacher Forsts bekannte Spiel wiederholen wird: Ein dringend zu schützender Ort wird für den Kohleabbau geopfert und die ihn verteidigenden Klimaaktivist*innen werden auf Grundlage einer rechtlich zumindest fragwürdigen Rechtsgrundlage geräumt. 

 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Festlegung einer Erforderlichkeit in einem Gesetz nicht bedeutet, dass diese faktisch besteht. Wir möchten Sie ebenso daran erinnern, dass Sie durch die Räumung von Lützerath und den Abbau der darunterliegenden Kohle ein völkerrechtliches Abkommen, das Übereinkommen von Paris, brechen. Die Zivilgesellschaft beobachtet die Untätigkeit dieser Regierung und wird Sie immer wieder für diese in die Verantwortung ziehen.

 

Doch nicht nur die Räumung selbst und die ihr zugrundeliegenden Normen klagen wir an. Auch die repressiven Polizeimaßnahmen, die sowohl vor Ort als auch gegenüber anreisenden Personen angewandt werden, sind auf das Schärfste zu verurteilen. 

Wie sich dieses Wochenende am Beispiel der bei ihrer Anreise vom Hamburger Staatsschutz aufgehaltenen Aktivist*innen erneut zeigte, wird die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit zunehmend kriminalisiert. Diese Entwicklung ist zutiefst beunruhigend, da es sich bei der Versammlungsfreiheit um eines der zentralen und für den demokratischen Staat schlechthin konstituierenden Grundrechte des Grundgesetzes handelt.

 

Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz anderer gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig. Sie, Herr Buschmann, betonen regelmäßig, wie stolz Sie auf das Grundgesetz seien. Dann liegt es auch an Ihnen für dieses einzustehen, anstatt Konzerninteressen und Profitmaximierung über Grundrechte zu stellen, die Voraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft sind. Eine Verfassung hält sich nicht von allein am Leben. Sie ist nur so viel wert, wie sie insbesondere von Seiten des Staates respektiert und gewahrt wird, vor allem gegenüber Meinungen und Protest, der ihn herausfordert und unliebsam ist.

 

Wir beobachten in den vergangenen Monaten eine stetig zunehmende Kriminalisierung von Klimaprotesten, mit drastischen Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit. Es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung im Laufe der Räumung weiter verstärken wird. Auch um Anwohner*innen und Aktivist*innen zu schützen ist es von fundamentaler Bedeutung in den nächsten Tagen mit einem klaren und aufmerksamen Blick nach Lützerath zu schauen. 

 

Klimaprotest stört. Tut er doch nichts Anderes als die regierenden Parteien stetig an die selbst gegebenen Versprechen zu erinnern; an ihre verfassungsmäßigen Verpflichtungen Mensch und Umwelt, sowohl für diese, als auch für kommende Generationen zu schützen. 

 

Noch stehen die Häuser in Lützerath, noch bleibt die Kohle in der Erde. Es liegt an Ihnen, ob das so bleibt und ob Sie die Einhaltung Ihrer verpflichtenden Klimaziele den Aktivist*innen in Lützerath überlassen oder selbst Verantwortung übernehmen werden. 

 

Wir hoffen auf Letzteres. 

 

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen HU Berlin 

Die kritischen Jurist*innen FU Berlin 

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Passau 

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Marburg 

Die Kritischen Jurist*innen Leipzig

Die Kritischen Jurastudierenden Hamburg

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Kiel

Lawyers for Future e.V.

Filed Under: Pressemitteilung

Statement des akj Freiburg zur Mensapreiserhöhung

10. September 2022 by admin01

Zum 12. September wird das Studierendenwerk Freiburg (SWFR) die Essenspreise in den Freiburger Mensen um 10 bzw. 15 Cent erhöhen. Hierbei handelt es sich um die zweite Preiserhöhung innerhalb eines Jahres, nachdem die Preise bereits im April um 20 bzw. 25 Cent angehoben wurden. Zusammengerechnet liegen die Preissteigerungen somit bei 15 Prozent – und niemand kann vorhersagen, ob es dabei bleiben wird.
Man könnte zunächst meinen, dass es sich hierbei nur um kleine, noch verkraftbare Centbeträge handelt. Für Studierende, welche regelmäßig in die Mensa gehen, kann die Erhöhung jedoch mehr als 100 Euro im Jahr ausmachen. In der aktuellen Situation, in welcher Studierende zusätzlich mit stark steigenden Energiekosten konfrontiert sind, finden wir eine solche Erhöhung unvertretbar.

Wir sagen deshalb: Love Mensa! Hate Preiserhöhung!

Unser Protest richtet sich explizit nicht gegen die Freiburger Mensen oder das SWFR: Die Freiburger Mensen bieten ausgewogene und abwechslungsreiche Gerichte an und wir sind ihnen sehr dankbar für das gute Angebot. Auch ist uns bewusst, dass das Studierendenwerk seine Angebote gegenfinanzieren muss.

Aus unserer Sicht muss diese Gegenfinanzierung jedoch durch eine Erhöhung der staatlichen Zuschüsse gesichert werden! Sie darf nicht auf Kosten der Studierenden gehen.

Wir sagen deshalb: SWFR ausfinanzieren!

Gesunde Lebensmittel sind ein Menschenrecht! Können sich Studierende eine gesunde Ernährung nicht mehr leisten, schadet das nicht nur ihrer Gesundheit, sondern auch ihrem Studienerfolg. Wie dramatisch die Situation für viele Studierende ist, hat kürzlich erst der Bericht der Paritätischen Forschungsstelle gezeigt: Fast jede*r Dritte lebt unterhalb der Armutsgrenze.[1] Das ist ein fast doppelt so hoher Wert wie in der Gesamtbevölkerung.

Dass der BAföG-Grundbedarf im kommenden Wintersemester um 5,75% steigt[2] und in unbekannter Zukunft einmalig 200 Euro an Studierende ausgezahlt werden sollen, lindert das Problem nur geringfügig. Die reellen Inflationsraten für arme Menschen liegen weit über den allgemeinen Inflationsraten, da ärmere Menschen einen weit größeren Teil ihres Einkommens für Lebensmittel und Energie ausgeben müssen.[3]

Studierende müssen sich darauf verlassen können, mindestens einmal am Tag kostengünstig, warm und ausgewogen essen zu können. Besonders für Studierende, die in Armut leben, ist dies essenziell und unverhandelbar!

Nachdem die Studierenden bei den Corona-Hilfen beinahe vollständig ignoriert wurden und in der Krise – coronabedingt häufig ohne Nebenjob – auf sich alleine gestellt waren, erwarten wir nun endlich eine deutlich spürbare Unterstützung durch die Politik. Geschieht dies nicht befürchten wir eine weiter zunehmende Bildungsungerechtigkeit!

Konkret fordern wir daher die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf:

Erhöhen Sie den Landeszuschuss an die Studierendenwerke! Lassen Sie Studierende nicht weiter in Armut fallen!

Wir solidarisieren uns bei dieser Aktion ausdrücklich mit anderen Gruppen in prekären Lebenssituationen. Wir kämpfen nicht alleine, sondern Seite an Seite für einen gerechten und sozialen Umgang mit der Krise.

akj Freiburg, 10. September 2022

 

Belege:

[1] Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle zur Armut von Studierenden in Deutschland, 17.05.2022

[2] BGBl. I S. 1150.

[3] Belastung einkommensschwacher Haushalte durch die steigende Inflation – Kurzexpertise für die Diakonie Deutschland vom 13. Juli 2022

Filed Under: Pressemitteilung

GFF kündigt nach Verurteilung von Teilnehmer an Sitzblockade gegen Piusbruderschaft Rechtsmittel an

11. September 2019 by admin01

Gericht erkennt „grobe Störung“ einer Versammlung / Grundrechte des Angeklagten vernachlässigt

Berlin, 11. September 2019 – Das Amtsgericht Freiburg hat einen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg unterstützten Mann am Donnerstag zu einer Geldstrafe in Höhe von zehn Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich an einer Sitzblockade gegen einen Versammlungszug der fundamentalistischen Piusbruderschaft St. Pius X beteiligt. Das Amtsgericht hielt die „grobe Störung“ der Versammlung für erwiesen, weil der Zug, der durch die Freiburger Innenstadt führte, etwa 30 Minuten aufgehalten wurde. „Es ist unverständlich, wie das Gericht in einer auf Meinungsbildung gerichteten, friedlichen Sitzblockade die grobe Störung einer anderen Versammlung erkennen kann“, sagt David Werdermann, ehemaliger Mitarbeiter der GFF und einer der Verteidiger des Angeklagten. „Legitimer politischer Protest darf nicht mit der Keule des Strafrechts erschlagen werden. Deshalb werden wir Rechtsmittel einlegen.“ (Az. 24 Cs 281 Js 40842/17).

Anlass der Sitzblockade war ein Aufruf der Piusbruderschaft für den 10. April 2015 zu einem „Marsch für das Leben“. Die Gruppierung steht seit vielen Jahren in der Kritik, insbesondere wegen ihrer radikal ablehnenden Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen und ihrer feindlichen Einstellung gegenüber Homosexuellen. Verschiedene Gruppen und Personen riefen zum Protest gegen die Piusbruderschaft auf, der schließlich in einer Sitzblockade auf der Kaiser-Joseph-Straße mündete. Personen in der Sitzblockade hielten verschiedene Plakate mit Botschaften, die sich gegen das Gedankengut der Piusbruderschaft richteten. Die Gehwege neben der Straße blieben während des durchweg friedlichen Gegenprotests frei.

Trotzdem sah das Amtsgericht in der Sitzblockade eine grobe Störung der Versammlung der Piusbruderschaft und verurteilte den Angeklagten nun wegen einer Verletzung von Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes. „Das ist nicht nachvollziehbar, weil der Aufzug nur unwesentlich verzögert wurde und die Piusbruderschaft hätte ausweichen können“, erläutert Jakob Bach, weiterer Verteidiger des Angeklagten. „Immerhin hat aber das Gericht anerkannt, dass die Versammlungsfreiheit des Angeklagten bei der Auslegung des Straftatbestands zu berücksichtigen ist. Das wollten wir erreichen und auf dieser Grundlage werden wir nun in die nächste Instanz gehen.“

Die Revisionsbegründung ist hier abrufbar.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert Gerichtsverfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Klagen gegen die Massenüberwachung von Flugpassagieren und Verfassungsbeschwerden gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern, zuletzt im neuen Polizeigesetz in Hessen, aber auch die Klage einer Journalistin gegen Entgeltdiskriminierung.

Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg ist ein Zusammenschluss von jungen Jurist*innen, die sich mit rechtspolitischen Themen kritisch auseinandersetzen. Der akj hatte sich bereits anlässlich des ersten Verfahrens gegen einen Teilnehmer der Sitzblockade ablehnend zur Strafverfolgung geäußert.

Mehr Informationen finden Sie unter akj-freiburg.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder unter 030 549 08 10 55 zur Verfügung.

Filed Under: Pressemitteilung, Stellungnahmen Tagged With: Abtreibungsgegner, Amtsgericht, Blockade, Freiburg, GFF, grobe Störung, Marsch für das Leben, Piusbrüder, Piusbruderschaft, Rechtsmittel, Schwangerschaftsabbrüche, Sitzblockade, Staatsanwaltschaft, Strafbarkeit, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsgesetz, Versammlungsrecht, Versammlungssprengung

GFF und akj Freiburg unterstützen Teilnehmer an friedlicher Sitzblockade gegen Piusbruderschaft

4. September 2019 by admin01

Anklage erhoben wegen „grober Störung“ einer Versammlung / Grundrechte des Angeklagten vernachlässigt

Berlin, 4. September 2019 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt gemeinsam mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg die Strafverteidigung eines Mannes, der sich an einer friedlichen Sitzblockade gegen einen Versammlungszug der fundamentalistischen Piusbruderschaft St. Pius X beteiligte. Ihm wird die „grobe Störung“ der Versammlung vorgeworfen, weil der Zug, der durch die Freiburger Innenstadt führte, etwa 30 Minuten aufgehalten wurde. „Wie sich an den hochgehaltenen Schildern und Transparenten zeigt, war die Sitzblockade auf die Teilhabe an der Meinungsbildung gerichtet und damit ihrerseits von der Versammlungsfreiheit geschützt“, sagt David Werdermann, ehemaliger Mitarbeiter der GFF und einer der Verteidiger des Angeklagten. „Legitimer politischer Protest darf aber nicht mit der Keule des Strafrechts erschlagen werden.“ Die Strafverhandlung findet am Donnerstag, den 5. September, um 8.30 Uhr vor dem Freiburger Amtsgericht statt (Az. 24 Cs 281 Js 40842/17).

Anlass der Sitzblockade war ein Aufruf der Piusbruderschaft für den 10. April 2015 zu einem „Marsch für das Leben“. Die Gruppierung steht seit vielen Jahren in der Kritik, insbesondere wegen ihrer radikal ablehnenden Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen und ihrer feindlichen Einstellung gegenüber Homosexuellen. Verschiedene Gruppen und Personen riefen zum Protest gegen die Piusbruderschaft auf, der schließlich in einer Sitzblockade auf der Kaiser-Joseph-Straße mündete. Personen in der Sitzblockade hielten verschiedene Plakate mit Botschaften, die sich gegen das Gedankengut der Piusbruderschaft richteten. Die Gehwege neben der Straße blieben während des durchweg friedlichen Gegenprotests frei.

Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft Freiburg in der Sitzblockade eine grobe Störung der Versammlung der Piusbruderschaft und hat Anklage wegen einer Verletzung von Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes erhoben. „Das ist nicht nachvollziehbar, weil von den Blockierenden keinerlei Gefahr ausging und die Piusbruderschaft hätte ausweichen können“, erläutert Jakob Bach, weiterer Verteidiger des Angeklagten. „Dass die Polizei, statt die Piusbruderschaft auf die Gehwege zu leiten, die Sitzblockade auflöste, mag sie für notwendig gehalten haben. Diese Fehleinschätzung begründet aber keine ‚grobe Störung‘ durch die Sitzblockade, also auch nicht die Strafbarkeit des Angeklagten.“

In einem Parallelverfahren vor drei Jahren hatte das Amtsgericht Freiburg den Protest noch als eine sogenannte „Verhinderungsblockade“ behandelt, die keinen Schutz durch die Versammlungsfreiheit genieße. GFF und akj Freiburg wollen mit ihrer Unterstützung des Angeklagten verhindern, dass das Gericht diese Einordnung der Sitzblockade aufrechterhält. „Für das Funktionieren einer Demokratie muss der Staat in solchen Konfliktsituationen die Grundrechte beider Seiten zu einem schonenden Ausgleich bringen“, sagt Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „Um einer kurzzeitigen Erschwernis des Versammlungszugs der Piusbruderschaft zu begegnen, ist das Strafrecht sicher das falsche Schwert.“

Die beiden Juristen Werdermann und Bach haben eine ausführliche Stellungnahme verfasst, die hier abrufbar ist. Unterstützt werden sie vom Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert Gerichtsverfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Klagen gegen die Massenüberwachung von Flugpassagieren und Verfassungsbeschwerden gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern, zuletzt im neuen Polizeigesetz in Hessen, aber auch die Klage einer Journalistin gegen Entgeltdiskriminierung.

Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg ist ein Zusammenschluss von jungen Jurist*innen, die sich mit rechtspolitischen Themen kritisch auseinandersetzen. Der akj hatte sich bereits anlässlich des ersten Verfahrens gegen einen Teilnehmer der Sitzblockade ablehnend zur Strafverfolgung geäußert.

Mehr Informationen finden Sie unter akj-freiburg.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder unter 030 549 08 10 55 zur Verfügung.

Filed Under: Pressemitteilung, Stellungnahmen Tagged With: Abtreibungsgegner, Amtsgericht, Blockade, Freiburg, GFF, grobe Störung, Marsch für das Leben, Piusbrüder, Piusbruderschaft, Schwangerschaftsabbrüche, Sitzblockade, Staatsanwaltschaft, Strafbarkeit, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsgesetz, Versammlungsrecht, Versammlungssprengung

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