Pressemiteilung, 28. Januar 2016
Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg kritisiert die Praxis Freiburger Diskotheken, Menschen ohne gesicherten Aufenthaltstitel abzuweisen, als diskriminierend und rechtswidrig. Betroffenen Personen bietet er Unterstützung bei rechtlichen Schritten an.
Laut Badischer Zeitung kommt es in mehreren Freiburger Diskotheken zu diskriminierenden Einlasskontrollen, bei denen Menschen abgewiesen werden, weil sie keinen gesicherten Aufenthaltstitel haben. Dies wird damit begründet, dass es in der Vergangenheit vermehrt zu Diebstählen und sexualisierter Gewalt gekommen ist.
Diese Praxis verstößt laut akj gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Da sie sich faktisch nachteilig für eine bestimmte Gruppe erweist, die auf der Grundlage des Merkmals ethnischer Herkunft gebildet wird, knüpft sie tatsächlich in ethnisierender Weise an die Herkunft an und benachteiligt vorwiegend Menschen, die innerhalb rassistischer Denkmuster einer Gruppe zugeordnet werden. Deshalb handelt es sich um eine mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.
Zwar stellt die Verhinderung sexualisierter Gewalt zweifelsohne ein rechtmäßiges Ziel dar. Doch ist die Ungleichbehandlung nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen, da sexualisierte Gewalt von Menschen jeglicher Nationalität und Herkunft ausgeht. Die Ungleichbehandlung ist auch nicht erforderlich, da individuelle Hausverbote gegen übergriffige Personen und andere Präventionsmaßnahmen ein milderes Mittel darstellen. Schließlich ist die Diskriminierung auch nicht angemessen, weil rassistische Diskriminierung einen besonders starken Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt.
Betroffene Personen haben daher einen Anspruch auf Zulassung zu Diskotheken und können bei Diskriminierung sogar eine Entschädigung verlangen. Der akj rät den Betroffenen, sich gegebenenfalls rechtlich zu wehren und bietet ihnen dabei seine Unterstützung an.
Die Freiburger Diskotheken fordert der akj auf, ihre diskriminierende Praxis sofort einzustellen. Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen ist nicht nur verletzend gegenüber den Betroffenen, sondern auch kontraproduktiv im Kampf gegen sexualisierte Gewalt. Sexismus gilt es als gesamtgesellschaftliches Problem zu erkennen und anzugehen.
Dabei darf rassistischen Ressentiments kein Vorschub geleistet werden.
Kurzgutachten zur Diskriminierung durch Diskotheken
Presse: Badische Zeitung | fudder | Radio Dreyeckland