Der Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen (akj) Freiburg kritisiert die Verurteilung von mutmaßlichen Fluchthelfern.
Pressemitteilung vom 29.03.2015
Am Donnerstag, dem 26. März, endete das Verfahren gegen zwei mutmaßliche Fluchthelfer beim Landgericht Freiburg mit einer Verurteilung wegen „Einschleusen von Ausländern“. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten in mehreren Fällen Blankodokumente an eine türkische Gruppe weitergaben, die damit syrischen Flüchtlingen die Einreise nach Deutschland ermöglichte.
Der akj Freiburg hatte sich im Vorfeld dafür ausgesprochen, die Angeklagten unter Berufung auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 Strafgesetzbuch freizusprechen. Dem ist das Landgericht nicht gefolgt. In der Urteilsverkündung stellte der vorsitzende Richter Arne Wiemann darauf ab, dass die Pässe dazu verwendet worden seien, den syrischen Flüchtlingen die Weiterreise aus der Türkei zu ermöglichen. Anders als Syrien läge in der Türkei keine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben vor. Zudem wies das Gericht hinsichtlich eines Angeklagten darauf hin, dass es diesem nur um das Geld gegangen sei, er mithin keinen Rettungswillen gehabt habe.
Der akj Freiburg kritisiert das Urteil als herben Rückschlag für syrische Flüchtlinge, die in der Türkei festsitzen. Das Landgericht verkenne die akute Notlage, in der sich Viele der über 1,7 Millionen syrischen Flüchtlinge in der Türkei befinden. Sie leben in überfüllten Lagern oder auf der Straße und hungern, insbesondere im Winter ist die Lage lebensgefährlich. Die Gesundheitsversorgung ist völlig unzureichend, wie zahlreiche Berichte internationaler Organisationen belegen.
Die Verfolgung und Kriminalisierung von Fluchthelfer*innen wird nach Einschätzung des akj dazu führen, dass noch mehr Flüchtlinge auf das Mittelmeer ausweichen müssen. Das Landgericht Freiburg trägt folglich zum Massensterben an den EU-Außengrenzen bei.
Mehr Infos:
Pressemitteilung vom 29.01.2015: Strafe für lebensrettende Fluchthilfe?
Interview mit Radio Dreyeckland vom 27.03.2015.