Prozessbericht des Arbeitskreises Antirepression und des akj Freiburg
Am 12.10.2016 fand vor dem Amtsgericht Freiburg ein Prozess gegen einen Aktivisten statt, der sich im Jahr 2015 an Protesten gegen den jährlichen Aufmarsch der Piusbrüder beteiligt hatte. Vorgeworfen wurden dem Angeklagten lediglich die Beteiligung an einer Sitzblockade, was laut Staatsanwaltschaft als „Stören von Versammlungen“ (§ 21 VersG) strafbar sein soll. Laut Anklage sollte die Durchführung des reaktionären Aufmarsch durch eine „dauerhafte Blockade“ unmöglich gemacht werden. Dies sei als „grobe Störung“ zu werten und somit strafbar. [Read more…]