Zum BAKJ-Herbstkongress 2015 hatten wir Thomas Meyer-Falk eingeladen, der in Freiburg in der Sicherungsverwahrung sitzt, damit er uns aus erster Hand über die Vollzugspraxis berichtet.
Sein Antrag auf Ausführung wurde von der JVA Freiburg abgelehnt, u.a. mit der Begründung, es bestehe die Gefahr, dass Befreiungsversuche unternommen werden.
Diese Ablehnung war rechtswidrig, entschied nun das Landgericht Freiburg.
Beschluss des LG Freiburg
Stellungnahme von Thomas Meyer-Falk