Pressemitteilung vom 24.4.2018
Der Arbeitskreis kritischer Jurist_Innen (akj) Freiburg unterstützt die Klage eines Betroffenen, der im vergangenen Jahr im Rahmen einer großangelegten Polizeikontrolle Opfer einer rechtswidrigen Identitätsfeststellung und Durchsuchung seiner Sachen in Freiburg wurde.
Im April 2017 hatte die Freiburger Polizei in Zusammenarbeit mit der Freiburger Verkehrs AG (VAG) Personenkontrollen an einigen ausgewählten Straßenbahn-Haltestellen im Freiburger Stadtgebietdurchgeführt. Diese Praxis wurde bereits bei einer vergleichbaren Aktion der Polizei im Vorjahr von Seiten des akj als rechtswidrig kritisiert (“Dürfen die das? – PM zu Großkontrolle in Freiburger Straßenbahnen” vom 12. Juni 2016).