Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Freiburg

  • Aktuelles
  • Wir über uns
  • Programm
    • Gruppenpraktikum
  • Breitseite
  • Archiv
    • Demobeobachtung
    • Stellungnahmen
    • recht.kritisch
  • Kontakt & Impressum
  • Datenschutz

GFF kündigt nach Verurteilung von Teilnehmer an Sitzblockade gegen Piusbruderschaft Rechtsmittel an

11. September 2019 by admin01

Gericht erkennt „grobe Störung“ einer Versammlung / Grundrechte des Angeklagten vernachlässigt

Berlin, 11. September 2019 – Das Amtsgericht Freiburg hat einen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg unterstützten Mann am Donnerstag zu einer Geldstrafe in Höhe von zehn Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich an einer Sitzblockade gegen einen Versammlungszug der fundamentalistischen Piusbruderschaft St. Pius X beteiligt. Das Amtsgericht hielt die „grobe Störung“ der Versammlung für erwiesen, weil der Zug, der durch die Freiburger Innenstadt führte, etwa 30 Minuten aufgehalten wurde. „Es ist unverständlich, wie das Gericht in einer auf Meinungsbildung gerichteten, friedlichen Sitzblockade die grobe Störung einer anderen Versammlung erkennen kann“, sagt David Werdermann, ehemaliger Mitarbeiter der GFF und einer der Verteidiger des Angeklagten. „Legitimer politischer Protest darf nicht mit der Keule des Strafrechts erschlagen werden. Deshalb werden wir Rechtsmittel einlegen.“ (Az. 24 Cs 281 Js 40842/17).

Anlass der Sitzblockade war ein Aufruf der Piusbruderschaft für den 10. April 2015 zu einem „Marsch für das Leben“. Die Gruppierung steht seit vielen Jahren in der Kritik, insbesondere wegen ihrer radikal ablehnenden Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen und ihrer feindlichen Einstellung gegenüber Homosexuellen. Verschiedene Gruppen und Personen riefen zum Protest gegen die Piusbruderschaft auf, der schließlich in einer Sitzblockade auf der Kaiser-Joseph-Straße mündete. Personen in der Sitzblockade hielten verschiedene Plakate mit Botschaften, die sich gegen das Gedankengut der Piusbruderschaft richteten. Die Gehwege neben der Straße blieben während des durchweg friedlichen Gegenprotests frei.

Trotzdem sah das Amtsgericht in der Sitzblockade eine grobe Störung der Versammlung der Piusbruderschaft und verurteilte den Angeklagten nun wegen einer Verletzung von Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes. „Das ist nicht nachvollziehbar, weil der Aufzug nur unwesentlich verzögert wurde und die Piusbruderschaft hätte ausweichen können“, erläutert Jakob Bach, weiterer Verteidiger des Angeklagten. „Immerhin hat aber das Gericht anerkannt, dass die Versammlungsfreiheit des Angeklagten bei der Auslegung des Straftatbestands zu berücksichtigen ist. Das wollten wir erreichen und auf dieser Grundlage werden wir nun in die nächste Instanz gehen.“

Die Revisionsbegründung ist hier abrufbar.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert Gerichtsverfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Klagen gegen die Massenüberwachung von Flugpassagieren und Verfassungsbeschwerden gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern, zuletzt im neuen Polizeigesetz in Hessen, aber auch die Klage einer Journalistin gegen Entgeltdiskriminierung.

Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg ist ein Zusammenschluss von jungen Jurist*innen, die sich mit rechtspolitischen Themen kritisch auseinandersetzen. Der akj hatte sich bereits anlässlich des ersten Verfahrens gegen einen Teilnehmer der Sitzblockade ablehnend zur Strafverfolgung geäußert.

Mehr Informationen finden Sie unter akj-freiburg.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder unter 030 549 08 10 55 zur Verfügung.

Filed Under: Pressemitteilung, Stellungnahmen Tagged With: Abtreibungsgegner, Amtsgericht, Blockade, Freiburg, GFF, grobe Störung, Marsch für das Leben, Piusbrüder, Piusbruderschaft, Rechtsmittel, Schwangerschaftsabbrüche, Sitzblockade, Staatsanwaltschaft, Strafbarkeit, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsgesetz, Versammlungsrecht, Versammlungssprengung

GFF und akj Freiburg unterstützen Teilnehmer an friedlicher Sitzblockade gegen Piusbruderschaft

4. September 2019 by admin01

Anklage erhoben wegen „grober Störung“ einer Versammlung / Grundrechte des Angeklagten vernachlässigt

Berlin, 4. September 2019 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt gemeinsam mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg die Strafverteidigung eines Mannes, der sich an einer friedlichen Sitzblockade gegen einen Versammlungszug der fundamentalistischen Piusbruderschaft St. Pius X beteiligte. Ihm wird die „grobe Störung“ der Versammlung vorgeworfen, weil der Zug, der durch die Freiburger Innenstadt führte, etwa 30 Minuten aufgehalten wurde. „Wie sich an den hochgehaltenen Schildern und Transparenten zeigt, war die Sitzblockade auf die Teilhabe an der Meinungsbildung gerichtet und damit ihrerseits von der Versammlungsfreiheit geschützt“, sagt David Werdermann, ehemaliger Mitarbeiter der GFF und einer der Verteidiger des Angeklagten. „Legitimer politischer Protest darf aber nicht mit der Keule des Strafrechts erschlagen werden.“ Die Strafverhandlung findet am Donnerstag, den 5. September, um 8.30 Uhr vor dem Freiburger Amtsgericht statt (Az. 24 Cs 281 Js 40842/17).

Anlass der Sitzblockade war ein Aufruf der Piusbruderschaft für den 10. April 2015 zu einem „Marsch für das Leben“. Die Gruppierung steht seit vielen Jahren in der Kritik, insbesondere wegen ihrer radikal ablehnenden Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen und ihrer feindlichen Einstellung gegenüber Homosexuellen. Verschiedene Gruppen und Personen riefen zum Protest gegen die Piusbruderschaft auf, der schließlich in einer Sitzblockade auf der Kaiser-Joseph-Straße mündete. Personen in der Sitzblockade hielten verschiedene Plakate mit Botschaften, die sich gegen das Gedankengut der Piusbruderschaft richteten. Die Gehwege neben der Straße blieben während des durchweg friedlichen Gegenprotests frei.

Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft Freiburg in der Sitzblockade eine grobe Störung der Versammlung der Piusbruderschaft und hat Anklage wegen einer Verletzung von Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes erhoben. „Das ist nicht nachvollziehbar, weil von den Blockierenden keinerlei Gefahr ausging und die Piusbruderschaft hätte ausweichen können“, erläutert Jakob Bach, weiterer Verteidiger des Angeklagten. „Dass die Polizei, statt die Piusbruderschaft auf die Gehwege zu leiten, die Sitzblockade auflöste, mag sie für notwendig gehalten haben. Diese Fehleinschätzung begründet aber keine ‚grobe Störung‘ durch die Sitzblockade, also auch nicht die Strafbarkeit des Angeklagten.“

In einem Parallelverfahren vor drei Jahren hatte das Amtsgericht Freiburg den Protest noch als eine sogenannte „Verhinderungsblockade“ behandelt, die keinen Schutz durch die Versammlungsfreiheit genieße. GFF und akj Freiburg wollen mit ihrer Unterstützung des Angeklagten verhindern, dass das Gericht diese Einordnung der Sitzblockade aufrechterhält. „Für das Funktionieren einer Demokratie muss der Staat in solchen Konfliktsituationen die Grundrechte beider Seiten zu einem schonenden Ausgleich bringen“, sagt Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „Um einer kurzzeitigen Erschwernis des Versammlungszugs der Piusbruderschaft zu begegnen, ist das Strafrecht sicher das falsche Schwert.“

Die beiden Juristen Werdermann und Bach haben eine ausführliche Stellungnahme verfasst, die hier abrufbar ist. Unterstützt werden sie vom Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert Gerichtsverfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Klagen gegen die Massenüberwachung von Flugpassagieren und Verfassungsbeschwerden gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern, zuletzt im neuen Polizeigesetz in Hessen, aber auch die Klage einer Journalistin gegen Entgeltdiskriminierung.

Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg ist ein Zusammenschluss von jungen Jurist*innen, die sich mit rechtspolitischen Themen kritisch auseinandersetzen. Der akj hatte sich bereits anlässlich des ersten Verfahrens gegen einen Teilnehmer der Sitzblockade ablehnend zur Strafverfolgung geäußert.

Mehr Informationen finden Sie unter akj-freiburg.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder unter 030 549 08 10 55 zur Verfügung.

Filed Under: Pressemitteilung, Stellungnahmen Tagged With: Abtreibungsgegner, Amtsgericht, Blockade, Freiburg, GFF, grobe Störung, Marsch für das Leben, Piusbrüder, Piusbruderschaft, Schwangerschaftsabbrüche, Sitzblockade, Staatsanwaltschaft, Strafbarkeit, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsgesetz, Versammlungsrecht, Versammlungssprengung

Prozessbericht: Antifaschist wegen Teilnahme an Sitzblockade verurteilt

16. Oktober 2016 by admin01

Prozessbericht des Arbeitskreises Antirepression und des akj Freiburg

Am 12.10.2016 fand vor dem Amtsgericht Freiburg ein Prozess gegen einen Aktivisten statt, der sich im Jahr 2015 an Protesten gegen den jährlichen Aufmarsch der Piusbrüder beteiligt hatte. Vorgeworfen wurden dem Angeklagten lediglich die Beteiligung an einer Sitzblockade, was laut Staatsanwaltschaft als „Stören von Versammlungen“ (§ 21 VersG) strafbar sein soll. Laut Anklage sollte die Durchführung des reaktionären Aufmarsch durch eine „dauerhafte Blockade“ unmöglich gemacht werden. Dies sei als „grobe Störung“ zu werten und somit strafbar. [Read more…]

Filed Under: Demonstration, Repression Tagged With: AK Antirep, Andreas Schilling, Antifaschist, Bernhard Kurz, Demonstration, Harry Hochuli, Jule Lempfert, Piusbrüder, Sitzblockade, Strafverfahren, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsrecht

Vorträge im Rahmen des Gruppenpraktikums 2015

20. Februar 2015 by admin01

Der akj veranstaltet dieses Jahr wieder eine Vortragsreihe zu gesellschaftlich brisanten Rechtsfragen im Rahmen des akj-Gruppenpraktikums. Die Veranstaltungen finden zwischen dem 24.2. und dem 13.3. statt und sind für alle Interessierten offen. [Read more…]

Filed Under: Gruppenpraktikum, Termine Tagged With: Asylrecht, Gruppenpraktikum, Jugendstrafrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Versammlungsrecht, Vorträge, Ziviler Ungehorsam

Vorträge im Rahmen des Gruppenpraktikums 2014

17. Februar 2014 by admin01

Der akj veranstaltet dieses Jahr wieder eine Vortragsreihe zu gesellschaftlich brisanten Rechtsfragen im Rahmen des akj-Gruppenpraktikums. Die Veranstaltungen finden zwischen dem 21.2. und dem 14.3. in der Universität statt und sind für alle Interessierten offen. [Read more…]

Filed Under: Gruppenpraktikum, Veranstaltungen Tagged With: §§ 129 ff. StGB, Arbeitsrecht, Asylrecht, Familienrecht, Fußballfans, Glücksspielrecht, Gruppenpraktikum, Medizinrecht, Versammlungsrecht, Vorträge

News

  • Versammlungsfreiheit während der Fußball-EM 2024
  • Ersti-Termine im WS 2023/2024
  • Klagebündnis reicht Klage gegen Parkanlagensatzung ein
  • akj Freiburg klagt mit breitem Bündnis gegen Musikboxenverbot in Freiburger Parkanlagensatzung

Selbstverständnis

Wer wir sind und was wir machen: Unser Selbstverständnis.

Copyright © 2025 · Metro Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OKDatenschutzerklärung