Spätestens seit der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 3. Option treten die Grundrechte und der Anspruch auf gleiche Teilhabe intergeschlechtlicher und nicht-binärer – sich also weder männlich noch weiblich verstehender – Menschen in den Fokus der Öffentlichkeit. Von der Rechtsordnung werden sie bisher jedoch nicht mitgedacht – das muss sich bis Ende des Jahres durch ein neues Gesetz ändern.
Die Kampagne Aktion Standesamt 2018 engagiert sich für ein queeres Personenstandsrecht, das intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen berücksichtigt und effektiv vor Diskriminierung schützt. Das bundesweite Bündnis aus Trans*, Inter* und queeren Gruppen setzt sich sowohl für die Abschaffung des Geschlechtseintrags in offiziellen Dokumenten als auch für eine selbstbestimmte dritte Option ein: Bei Geburt soll der Eintrag für alle offen bleiben. Später kann sich jede Person, die das wünscht, die Geschlechtsbezeichnung eintragen lassen, die für sie die richtige ist.
Hierfür lädt das Regenbogenreferat zu einer Veranstaltung ein, bei der Mitorganisator*innen/Jurist*innen von der Aktion Standesamt 2018 zusammen mit den Kritischen Jurist*innen aus Freiburg:
die Kampagne vorstellen,
juristische Informationen und Hilfestellung zur Antragstellung liefern,
über den selbstbestimmten Geschlechtseintrag informieren
und Diskussionsraum für Nachfragen bieten.
Ort: AStA Uni Freiburg (Belfortstr. 24)
Zeit: 19 bis 21 Uhr