Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Freiburg

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Versammlungsfreiheit während der Fußball-EM 2024

16. Juni 2024 by admin01

Grundrechte vor kommerziellen Interessen: Versammlung gegen die Uefa

Der Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg und die Kritischen Jurist*innen Heidelberg rufen für Sonntag, den 23. Juni 2024, zu einer Versammlung gegen die Uefa in unmittelbarer Nähe des Stuttgarter EM-Stadions auf, weil diese derzeit versucht, die Versammlungsfreiheit auszuschalten. Hintergründe und weitere Informationen finden sich in dieser gemeinsamen Pressemitteilung.

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Ersti-Termine im WS 2023/2024

18. Oktober 2023 by admin01

Willkommen in Freiburg! Für alle interessierten Erstsemester*innen haben wir uns eine Reihe an Veranstaltungen überlegt. Hier die Übersicht:

Hier noch mehr Infos zu den einzelnen Terminen:

  • Erstibrunch
    • Samstag, 21.10.23, 11 Uhr
    • Goldene Krone, Kronenstraße 6
    • leckeres (veganes) Frühstück für alle
    • Anmeldung bis 19.10. per Mail an info@akj-freiburg.de oder schreibt uns bei Instagram (akj.freiburg)
  • Kneipentour
    • Dienstag, 24.10.23, 19 Uhr
    • Treffpunkt: Johanneskirche (JoKi)
    • Was passiert hier? Kein Bock, dich nur über den schnellsten Weg zum Prädikatsexamen, Praktika bei Großkanzleien oder die adligen Vorfahren deiner Mitstudis zu unterhalten? Dann bist du hier richtig. Entspannter Abend mit anderen akjotis und Erstis in unseren Lieblingskneipen der Stadt. Alkoholkonsum ist natürlich optional; wir stellen uns gegen Trinkzwang und toxische Gruppendynamik.
    • Anmeldung bis 22.10.23 per Mail (info@akj-freiburg.de) oder schreibt uns bei Instagram (akj.freiburg)
  • Stammtisch
    • Bei unserem Ersti-Stammtisch könnt ihr andere akjotis kennenlernen und wir erklären euch die Arbeitsweise des akj.
    • Stammtische mit Plenum sind eigentlich jeden Mittwoch, ein besonderer Ersti-Stammtisch findet am 25.10.23, 20 Uhr ct, in der Goldenen Krone (Kronenstraße 6) statt.
  • Ersti-Hütte
    • 03.11.-05.11.2023
    • im idyllischen Schwarzwald
    • Infos zu Anmeldung & Co. gibts beim Ersti-Stammtisch (s.o.) oder sonst per Mail (info@akj-freiburg.de)

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Klagebündnis reicht Klage gegen Parkanlagensatzung ein

24. August 2023 by admin01

Freiburg, Donnerstag, 24.08.2023

Das Klagebündnis hat am heutigen Donnerstag, dem 24. August 2023, einen Antrag auf Eilrechtsschutz gegen das in der Parkanlagensatzung der Stadt Freiburg normierte Musikbox- und Musikinstrumentenverbot in den Freiburger Parks beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Gemeinsam mit drei Antragsstellenden und mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht das Bündnis der gerichtlichen Entscheidung mit Zuversicht entgegen. Die Prozesskosten werden über die Anfang August gestartete öffentliche Crowdfunding-Kampagne finanziert.

Für den Erlass der verschärften Verbote gab es rechtlich keine Notwendigkeit. Bereits die allgemeine Polizeiverordnung verbot jegliche Störungen der Nachtruhe. Das leise Spielen von Bluetooth-Box oder Gitarre, insbesondere mit mehreren hundert Metern Entfernung zur nächsten Wohnbebauung, stellte keine solche Störung dar, wird nun aber durch die Regelungen der Parkanlagensatzung mit hohen Bußgeldern oder gar einem Nutzungsverbot für die Parkanlagen bedroht. “Das Verbot von Musikboxen und Musikinstrumenten in fast allen Freiburger Parks ist daher offenkundig unverhältnismäßig und rechtswidrig.” erklären Aenne Wagner und Jan Rahner, beide Mitglieder des Arbeitskreises kritischer Jurist*innen Freiburg (akj) und selbst Antragstellende im nun eingeleiteten gerichtlichen Verfahren.

“Junge Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Interessen gehört und sie selbst in den entsprechenden Verfahren beteiligt werden. Wenn die Stadt dieses Recht regelmäßig – wie nun bei Erlass der Parkanlagensatzung – ignoriert, bleibt uns letztlich keine andere Wahl als uns gerichtlich zu wehren.” stellt Dorothea Schiewer für den Stadtjugendring klar. “Über 3.500 Unterschriften unter der Petition gegen das Musikbox- und Musikinstrumentenverbot können nicht einfach übergangen werden.” ergänzt Seren Haliloğlu von den Jusos Freiburg.

Das Verbot und dessen Beschlussverfahren wurden bereits bei der Beschlussfassung im Gemeinderat kritisiert. “Das Verfahren war übereilt und Jugendliche wurden trotz gesetzlicher Pflicht nicht beteiligt. Wenn sowohl der Oberbürgermeister, als auch die Mehrheit des Gemeinderats offenbar kein Interesse an einer Politik mit und nicht gegen junge Menschen haben, so ist das nicht nur politisch fatal, sondern bedarf unserer Meinung auch der gerichtlichen Klärung.” stellt Simon Waldenspuhl von der JUPI-Fraktion im Freiburger Gemeinderat klar.

„Die Parks erfüllen neben ihrer Eigenschaft als gerne genutzte Treffpunkte auch eine kulturelle Funktion. In einer Stadt, in der Übungsräume fehlen, sind sie auch Orte künstlerischer Ausdrücke. Tanztrainings oder Jamsessions wurden nun ohne Beschwerdelage und somit ohne Not mit dem flächendeckenden Verbot beiläufig kassiert. Das ist somit auch ein unzulässiger Eingriff in die Kunstfreiheit.“ hebt Markus Schillberg von der IG Subkultur hervor.

Dass das Musikbox- und Musikinstrumentenverbot völlig über das vorgeschobene Ziel, dem Schutz der Nachtruhe, hinausschießt, zeigt auch der Fall von Maxim Kramer, einer der Antragstellenden in dem Gerichtsverfahren. Er hatte sich im Juli auf der Freilichtbühne im Seepark mit anderen Personen zum gemeinsamen abendlichen Tanzen getroffen. Dabei spielte er Musik über den eigenen Bluetooth-Lautsprecher ab. Der kommunale Vollzugsdienst verbot ihm dies, beschlagnahmte unvermittelt seinen Bluetooth-Lautsprecher und ließ ihm einen Bußgelbescheid in Höhe von 128,50€ zukommen. “Diese harte Vorgehensweise hat mich und meine Tanzpartner*innen sehr getroffen. Die Beamten hatten selbst gesagt, die Laustärke sei nicht das Problem gewesen, mit den neuen Regelungen spiele das nun aber keine Rolle.” rekapituliert Maxim Kramer die Situation. “Dieser Fall zeigt, dass junge Menschen unter Generalverdacht gestellt und aus den städtischen Räumen verdrängt werden, obwohl sie niemanden stören”, kommentiert Sophia Kilian von Junges Freiburg.

Rechtlich stützt sich das Bündnis auf eine Vielzahl von Angriffspunkte. Nicht nur der großflächige Geltungsbereich in fast allen Freiburger Parks und die Pauschalität des Verbots, das selbst leises Musikhören oder Musizieren ohne tatsächliche Störung der Nachtruhe untersagt, machen die Regelungen der Parkanlagensatzung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Auch die Tatsache, dass Stadtverwaltung und Gemeinderat die in § 41a der Gemeindeordnung gesetzlich vorgeschriebene Jugendbeteiligung augenscheinlich ignoriert haben, begründet die Rechtswidrigkeit der Satzung. Ebenso rechtlich unhaltbar ist in den Augen des Bündnisses der Umstand, dass die Stadt das Mittel einer Parkanlagensatzung allein deshalb gewählt hat, um die nicht vorliegenden Voraussetzungen für ein Verbot mittels Polizeiverordnung zu umgehen. “Diese Vorgehensweise ist rechtsstaatlich höchstproblematisch, denn die Stadt stellt sich damit über gesetzliche Vorgaben, die dem Schutz von Grund- und Freiheitsrechten dienen.” erläutert David Werdermann, Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Prozessbevollmächtigter des Klagebündnisses.

“Die Parkanlagensatzung sollte angesichts dieser begründeten rechtlichen Einwände vor Gericht keinen Bestand haben.” ist Lina Wiemer-Cialowicz von der Gemeinderatsfraktion „Eine Stadt für alle“ überzeugt. Bestätigt der Verwaltungsgerichtshof im Eilrechtsschutz die Auffassung des Klagebündnisses, so wird er den Vollzug des Musikbox- und Musikinstrumentenverbot stoppen. Damit dürften kommunaler Vollzugsdienst und Polizei die Regelungen der Parkanlagensatzung nicht weiter anwenden. Das Klagebündnis will auf Basis der Entscheidung des Gerichts dann entscheiden, ob es auch im langwierigeren Hauptsacheverfahren gegen die Parkanlagensatzung und mögliche weitere kritikwürdige Regelungen wie das Nächtigungsverbot vorgehen will. Am Ende eines Hauptsacheverfahrens könnte das Gericht die Satzung endgültig für nichtig erklären. Hierfür ist man aber weiter auf Spenden über die Crowdfunding-Kampagne angewiesen.

Im jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Schutz der Nachtruhe auf dem Augustinerplatz sieht des Bündnis kein Hindernis für die eigenen Erfolgsaussichten. Der Entscheidung lagen andere Sach- und Rechtsfragen als beim Musikbox- und Musikinstrumentenverbot zugrunde. In dieser ging es nicht um eine verschärfte Regelung, sondern den Vollzug der bestehenden Regeln zum Schutz der Nachtruhe.

Das Klagebündnis setzt sich zusammen aus Jugendverbänden, Parteijugenden, Gemeinderatsfraktionen und -listen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen. Dazu gehören:

Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg (akj)
IG Subkultur
Stadtjugendring Freiburg e.V.
Jusos KV Freiburg
Grüne Jugend Freiburg
JUPI-Fraktion
Junges Freiburg
Urbanes Freiburg
Die PARTEI
Liste Teilhabe und Inklusion
Fraktionsgemeinschaft Eine Stadt für alle
Grüne Alternative Freiburg
Linke Liste
Unabhängige Frauen Freiburg
Multicore e.V.
Kulturliste Freiburg

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akj Freiburg klagt mit breitem Bündnis gegen Musikboxenverbot in Freiburger Parkanlagensatzung

4. August 2023 by admin01

Freiburg, 04.08.2023

Gegen die vom Gemeinderat am 16.05.2023 beschlossene Parkanlagensatzung formiert sich breiter Widerstand. Ein Bündnis aus Jugendverbänden, Parteijugenden, Gemeinderatsfraktionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen will unter Federführung des Arbeitskreises kritischer Jurist*innen (akj) und mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Klage am Verwaltungsgerichtshof gegen die Satzung einreichen. Finanziert werden soll die Klage durch ein Crowdfunding, das heute startet.

Das Bündnis kritisiert insbesondere, dass das Verbot von Musikboxen und Musikinstrumenten zwischen 23 und 6 Uhr nicht nur in Problembereichen, sondern pauschal in einer Vielzahl von Parks erlassen wurde. Nach Meinung des Klagebündnisses ist diese Regelung nicht verhältnismäßig und schränkt die allgemeine Handlungsfreiheit zu pauschal ein. „Wir sind schockiert über die unangemessenen Regelungen, mit denen der Gemeinderat einmal mehr junge Freiburger*innen aus dem öffentlichen Raum verdrängt“, meint Jan Rahner, Mitglied des akj Freiburg. Der Schutz der Nachtruhe ist ein legitimes Anliegen, allerdings ermöglicht bereits die geltende Polizeiverordnung, umfassend gegen Lärmbelästigung vorzugehen. Die neuen Verbote sind daher unnötig, zu pauschal und unverhältnismäßig.

„Gemeinsam mit dem Ring politischer Jugend (RPJ) haben wir innerhalb weniger Tagen über 3000 Unterschriften gegen das Musikboxenverbot gesammelt. Diese Resonanz zeigt, wie sehr das Thema junge Menschen in Freiburg umtreibt und wie überrumpelt sie von der voreiligen Entscheidung des Gemeinderats waren. Dieser hat mit seiner Entscheidung erneut im Eiltempo Fakten geschaffen, anstatt mit den jungen Menschen in einen Dialog zu kommen, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten“, erklärt Seren Haliloğlu von den Jusos Freiburg.

Ein Antrag der Fraktionen Eine Stadt für alle und JUPI auf Vertagung des Beschlusses und besseren Einbezug der Öffentlichkeit wurde von einer Gemeinderatsmehrheit abgelehnt. „Gemeinderat und Stadtverwaltung haben es verpasst, die Platznutzenden in die Überlegungen zur Parkanlagensatzung angemessen einzubeziehen. Der RPJ hat gute differenzierte Konzepte mit einzelnen Boxenverbotszonen vorgeschlagen. Nachdem die Jugend von der Gemeinderatsmehrheit ignoriert wurde, darf sich die Verwaltung nicht wundern, wenn diese sich nun juristisch wehrt“, analysiert Simon Waldenspuhl, Fraktionsvorsitzender der JUPI-Fraktion.

Lina Wiemer-Cialowicz, Fraktionsvorsitzende Eine Stadt für alle, ergänzt: „Der Rechtsstaat muss hier für Klarheit sorgen und im besten Fall die Satzung kippen. Dann können wir uns über sinnvolle Alternativen unterhalten.“

Dorothea Schiewer, stellvertretende Vorsitzende des Stadtjugendringes, kritisiert, dass keine angemessene Jugendbeteiligung zur Thematik durchgeführt wurde. „Nach Gemeindeordnung müssen Jugendliche an Entscheidungen beteiligt werden, wenn ihre Interessen berührt werden. Dies ist in diesem Fall schlicht nicht geschehen. Daher halten wir den Satzungserlass schon aus diesem Grund für rechtswidrig.“ Dieser Fall wie auch viele weitere zeige, dass die Stadt Freiburg kein Konzept zur Beteiligung von Kindern- und Jugendbeteiligung in der Verwaltung hat.

Die IG Subkultur ärgert besonders, dass auch Musikinstrumente unter das Verbot fallen. „Warum eine Jamsession in der hintersten Ecke des Dietenbachparks verboten werden muss, erschließt sich uns nicht. Musikalische Darbietungen waren grundsätzlich nie Teil der Beschwerdelage. Dieses Verbot ist auch ein ungerechtfertigter Eingriff in die Kunstfreiheit“, führt Markus Schillberg von der IG Subkultur aus.

Neben dem Musikboxenverbot kritisiert das Bündnis auch weitere Regelungen der Satzung wie das pauschale Nächtigungsverbot, das besonders wohnungslose Menschen trifft.

„Wir sind sicher, die neuen Verbote werden vor dem Verwaltungsgerichtshof keinen Bestand haben!“, stellt Aenne Wagner für den akj klar. Bereits 2008 scheiterte die Stadt mit dieser Politik vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, der das damalige Alkoholverbot in der Freiburger Innenstadt nach Klage des akj für rechtswidrig und damit nichtig erklärte. Dass die Freiburger Kommunalpolitik dennoch erneut den Weg unverhältnismäßiger Verbote gewählt hat, zeigt, dass sie es immer noch nicht verstanden hat, ausgewogene und sozial gerechte Politik für alle Menschen in Freiburg zu machen. Deswegen appellieren alle beteiligten Gruppen an den Gemeinderat und die Stadtverwaltung, sich von der rechtswidrigen Verbotspolitik zu verabschieden.

Die Klage wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt, die bundesweit strategische Klagen zum Schutz der Grundrechte führt. David Werdermann, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator der GFF erklärt hierzu: „Die Parkanlagensatzung ist ein rechtlicher Trick. Weil die Stadt weiß, dass sie Musik im öffentlichen Raum nicht pauschal verbieten kann, hat sie die Parks umgewidmet und eine ‚Benutzungssatzung‘ erlassen. Wenn sie damit durchkommt, öffnet das Tür und Tor für weitere Grundrechtseinschränkungen ohne vernünftigen Grund.“

Zur Finanzierung der Klage wird ein Crowdfunding gestartet. „Nachdem sich tausende Menschen in einer Petition gegen das Boxenverbot ausgesprochen haben, sind wir sicher, dass die Finanzierung in Form des Crowdfundings Erfolg haben wird“, erklärt Sophia Kilian, Vorständin von Junges Freiburg. Sollte das Bündnis in der Klage rechtbekommen, wird das Geld an die Freiburger Straßenschule gespendet, zudem soll die Gesellschaft für Freiheitsrecht unterstützt werden.

Das Bündnis möchte zunächst im vorläufigen Rechtsschutz am Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen die Parkanlagensatzung vorgehen, ist aber auch bereit im Hauptsacheverfahren gegen die Parkanlagensatzung zu klagen. Personen, die bereits von Maßnahmen auf Grundlage der neuen Regelungen betroffen waren oder sind – etwa durch die Beschlagnahme der eigenen Musikbox – und sich ebenso rechtlich gegen die Parkanlagensatzung wehren wollen, können sich gerne an das Klagebündnis wenden (Mail: parkanlagensatzung@akj-freiburg.de)

Das Crowdfunding ist unter folgendem Link abrufbar: https://gofund.me/de879626

Die Klage wird von folgenden Gruppen unterstützt:

Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg (akj)

Stadtjugendring Freiburg

IG Subkultur

Multicore e.V.

Jusos Freiburg

Grüne Jugend Freiburg

JUPI Fraktion

Junges Freiburg

Urbanes Freiburg

Die PARTEI Freiburg

Liste Teilhabe und Inklusion

Fraktionsgemeinschaft Eine Stadt für alle

Grüne Alternative Freiburg

Linke Liste Freiburg

Unabhängige Frauen Freiburg

Kulturliste Freiburg

Pressekontakt:

Simon Waldenspuhl (Fraktionsvorsitzender JUPI): 017632997915

simon.waldenspuhl@jupi-freiburg.de

Jan Rahner (Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg):

parkanlagensatzung@akj-freiburg.de

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SVB-Vergabe 2024 – Ein Plädoyer gegen das Spiel mit der Angst

17. Juli 2023 by admin01

“Bitte kommen Sie zu dieser Abstimmung und stimmen Sie für diese beiden Anträge [des Dekanats], um die Finanzierung ihrer Examensvorbereitung zu sichern.” Diese Nachricht erhielten Teilnehmende eines WuV-Kurses über den ILIAS-Verteiler. Die Message ist klar: Wenn der Vergabevorschlag des Dekanats nicht gewählt wird, wird eure Examensvorbereitung schlechter finanziert sein, werdet ihr schlechter auf das Examen vorbereitet sein, wird sich euer Studium potenziell verlängern. Doch ist das eigentlich so?

Die Vorbereitung auf die erste juristische Prüfung zählt zu den Kernaufgaben unserer Fakultät, ist wahrscheinlich sogar DIE Kernaufgabe. Denn ohne ein abgeschlossenes Examen sind die 4-6 Jahre Studium bisher mangels integriertem Bachelor wertlos. Gleichwohl scheint dies von Seiten des Dekanats weitaus kontroverser gesehen zu werden. Mangels gesetzlicher Verpflichtung zum Angebot eines Ex-o-Rep-Programms scheint ein solches als nettes Zusatzangebot angesehen zu werden, das – wenn überhaupt – nicht aus der Fakultätskasse, sondern zu großen Teilen aus dem Budget finanziert werden soll, über das die Studierenden selbst entscheiden. Dabei ist der Zweck des Studierendenvorschlagsbudgets doch gerade nicht die Finanzierung von Kernaufgaben einer Fakultät, sondern die Honorierung von guter Lehre und zusätzlichen Angeboten, die über das Minimum hinausgehen.

Mit solchen Anträgen haben wir es auch in diesem Jahr größtenteils zu tun. Die Erstsemestertutorate bieten Studiumsanfänger*innen eine gute Möglichkeit, mit dem Studiumsalltag vertraut zu werden. Die Klausurenklinik bietet eine in unserem Studium leider seltene Gelegenheit, ausführliches Feedback zu eigenen Klausuren zu bekommen. Durch das Probeexamen können Kandidat*innen sich mit den Prüfungsbedingungen vertraut machen. Einzelne Ex-o-Rep-Angebote und Maßnahmen über das SVB zu finanzieren, die über WuV-Kurse, Samstagsklausuren und kleinere Hilfen wie Lerngruppenkoordination und Musterlernpläne hinausgehen, entspricht voll und ganz dem Zweck des SVB und ist unterstützenswert. Doch den mit 49.000 € weitaus größten Posten beantragt das Dekanat für die Koordination des Ex-o-Reps, fast die Hälfte der unserem Fachbereich zur Verfügung stehenden Summe. Die Koordination und Verwaltung des Programms muss jedoch dem Minimum zugerechnet werden, das die Fakultät als ihre Kernaufgabe selbst zu stemmen hat. Ein Ex-o-Rep-Programm muss es geben, damit das Studium der Rechtswissenschaften unabhängig vom Geldbeutel möglich ist und nicht am kommerziellen Repetitorium scheitert.

Die Fakultät rühmt sich mit dem universitären Repetitorium unter anderem in ihrem neuen, mehrere 10.000 € teuren Imagefilm, der abgesehen davon das juristische Studium in Freiburg nicht besonders realistisch darstellt. Dass das Dekanat das Programm trotzdem jedes Jahr erneut aufs Spiel setzen und über das unsichere SVB finanzieren möchte, ist unverständlich. Stattdessen möchte es lieber Projekte, die dem Zweck des SVB am meisten entsprechen, ganz oder teilweise aus der Finanzierung drängen. Neben dem Mental Skills Programm zählt dazu insbesondere Jurcoach, um dessen Budget jedes Jahr gestritten wird. Jurcoach ist, abgesehen von einzelnen Vorlesungsaufzeichnungen, das einzige Angebot echter digitaler Lehre an unserer Fakultät, mit der sie sich im Übrigen ebenfalls im Imagefilm rühmt. Auf ein so umfangreiches und vielfältiges Tool, das zur Lernunterstützung vom ersten Semester bis zum Examen verwendet werden kann, könnte die Fakultät sehr stolz sein. Stattdessen wurde Jurcoach in der Vergangenheit wenig Wertschätzung entgegengebracht und mehrfach versucht, auf eine Kürzung des Programms hinzuwirken.

Der Vergabevorschlag “Kern des SVB” nimmt leichte Kürzungen an den Posten, die als Kernaufgaben der Fakultät anzusehen sind, vor. Sollte er gewählt werden, soll dies gleichzeitig als Aufforderung an das Dekanat verstanden werden, dem Ex-o-Rep eine stabile Finanzierung zu verpassen und im SVB mehr Raum zu lassen für Projekte, die dem Kern des SVB mehr entsprechen. Wir empfehlen daher die Wahl des Vorschlags “Kern des SVB”.

Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg, 17.07.2023

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Tacheles: Big Data bei der Polizei (15.6.23)

7. Juni 2023 by admin01

Vortrag am Donnerstag, 15. Juni 2023 – 20.00 Uhr im HS 1098, Kollegiengebäude I

Thema: Big Data bei Polizei und Verfassungsschutz: Vortrag zur erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das Hamburgische Polizeigesetz

Referentin: Rechtsanwältin Britta Eder

Abstract: Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2023 ist klar: Das Hamburgische Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei ist, soweit es die automatisierte Datenanalyse betrifft, verfassungswidrig und damit nichtig, da es gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Dieser Erfolg steht am Ende eines Verfahrens, das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Zusammenarbeit mit der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union, der Humanistischen Union Hamburg, den Kritischen Jurastudierenden Hamburg und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen angestoßen wurde.

Aus Sicht der Sicherheitsbehörden bringen automatisierte Persönlichkeitsprofile, die mithilfe von Big Data erstellt werden, die Polizei ins 21. Jahrhundert: Sie sollen Verbindungen und Zusammenhänge offenlegen, die für Beamt*innen wohl kaum jemals analog erkennbar wären. Mit dieser Motivation haben Hamburg und Hessen ihre Polizeigesetze entsprechend geändert und schwammige Ermächtigungsnormen für entsprechende Eingriffe aufgenommen. Dabei wurden allerdings grundrechtliche Bindungen außer Acht gelassen. Nach der angegriffenen Ermächtigungsgrundlage § 49 HamPolDVG war beispielsweise völlig unklar, welche Daten aus welchen Quellen überhaupt in die Software eingespeist werden können und welche Konsequenzen etwaiger „Beifang“ für Betroffene hatte, also die Erfassung solcher Personen, die zwar selbst nicht als gefährlich gelten, vom System aber aufgrund gewisser Übereinstimmungen ebenfalls als Treffer von der Software aufgrund bestimmter Verbindungen ausgeworfen werden. Unklar war auch, für welche Zwecke genau die fragliche Software eingesetzt werden durfte und wie lange die Profile gespeichert werden sollten. Während Hamburg lediglich rechtliche Fakten schaffte, hatte das Land Hessen – gestützt auf die dort ebenfalls neu eingeführte Ermächtigungsgrundlage – bereits Software des US-Softwarekonzerns Palantir verwendet. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem gemeinsamen Verfahren sowohl die hessische, als auch die hamburgische Norm für verfassungswidrig erklärt. Die Hamburger Rechtsanwältin Britta Eder war Beschwerdeführerin im Hamburger Verfahren (Az. 1 BvR 2634/20) und erläutert dem Tacheles-Publikum die Umstände und Herausforderungen des Verfahrens.

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Dieser Vortrag findet im Rahmen der Tacheles-Reihe statt. Weitere Infos zu Tacheles unter www.tacheles-vorträge.de

Der Vortrag ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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Tacheles: Gesellschaft ohne Strafe (9.6.23)

7. Juni 2023 by admin01

Vortrag und Diskussion am Freitag, 09. Juni 2023 – 18 Uhr c.t. im HS 1098, KG I

Thema: Restorative Justice – für eine Gesellschaft ohne Strafe

Referentin: Autorin Rehzi Malzahn

Abstract: „Strafe muss sein,“ heißt es landauf, landab. Oder auch, dass Menschen, die andere verletzen „eine Strafe verdient haben.“ Aber bewirken wir mit dem Strafen eigentlich etwas Gutes? Erreicht man mit Strafen das, was man bezweckt? Strafe sei nutzlos und gefährlich, findet vielmehr die französische Abolitionistin Catherine Baker. Sie führt nicht zu Einsicht, reduziert nicht Gewalt und geht insgesamt am Ziel vorbei. Strafsysteme dienen vielmehr in der Regel der Aufrechterhaltung der herrschenden Ordnung.

Alternativen sind daher nötig. Restorative Justice ist eine davon. Hier wird der Fokus verschoben von der Bestrafung der Tatverantwortlichen auf die Entschädigung der geschädigten Person. Es geht um die Frage, wie sich der Konflikt, den die Strafjustiz als „Straftat“ bezeichnet, von den Beteiligten und Betroffenen selbst gelöst werden kann, und dabei nachhaltige, gerechte und für alle akzeptable Lösungen entstehen. Dabei geraten auch die kollektiven Dimensionen von Verantwortung und Betroffenheit in den Blick. 

Rehzi Malzahn hat 2018 beim Schmetterling Verlag den Sammelband »Strafe und Gefängnis. Theorie, Kritik, Alternativen. Eine Einführung« herausgegeben. 2021 folgte »Restorative Justice. Eine radikale Vision.« Sie hat sich viele Jahre an der Anti-Knast-Demonstration zu Sylvester in Köln beteiligt und arbeitet seit mehreren Jahren zu verschiedenen Formen abolitionistischer Konfliktbewältigung.

 

Dieser Vortrag findet im Rahmen der Vortragsreihe Tacheles statt. Weitere Informationen zu Tacheles hier.

Der Vortrag ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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Stellungnahme zur Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland

27. Januar 2023 by admin01

Stoppt den Link-Extremismus aus Karlsruhe!

Der Arbeitskreis kritischer Jurist:innen Freiburg verurteilt die Durchsuchungen der Privatwohnungen zweier Mitarbeitenden von Radio Dreyeckland (RDL) und die versuchte Durchsuchung der Geschäftsräume und solidarisiert sich mit den betroffenen Medienschaffenden.
Anlass der Durchsuchungen vom 17.01.23 war ein Artikel auf der RDL-Website vom Juli 2022, in dem über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens in der Sache linksunten.indymedia berichtet und in diesem Zuge auch auf den Link zum öffentlich zugänglichen Web-Archiv des 2017 verbotenen “Vereins” verwiesen wurde (“Im Internet findet sich linksunten.indymedia.org als Archivseite.”). In der Zusammenschau mit dem (journalistisch kontextualisierten) Bild eines Graffiti “Wir sind alle linksunten” mache sich RDL nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zum “Sprachrohr” und “verlängerten Arm” von linksunten.indymedia, was den Anfangsverdacht des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot nach § 85 StGB begründe.
Die von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe angeordnete Durchsuchung ist augenscheinlich unverhältnismäßig, ihre Begründung konstruiert: Wo bereits der Verweis auf einen Link einen Straftatverdacht begründen soll, wird eine umfassende Berichterstattung unmöglich gemacht und damit besonders tief in die durch Art. 5 GG  geschützte Pressefreiheit eingegriffen. Auch die gleichermaßen geschützte Rundfunkfreiheit ist betroffen, wenn wie hier eine Durchsuchung des Studios und Beschlagnahme der Geräte von RDL nur verhindert werden konnte, indem einer der Redakteure in dieser Zwangslage seine Autorenschaft bestätigte. Außerdem stellen Hausdurchsuchungen stets einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG dar. 
Selbst wer (verfehlt) die Strafbarkeit eines solchen Verweises annimmt, kann nicht umhin, die Absurdität einer Durchsuchung anzuerkennen, die vermeintlich dem Ziel dient, die Identität des Artikelverfassers zu ermitteln – obwohl dieser von der Polizei bereits durch das Namenskürzel unter dem Artikel identifiziert wurde.
Ob die enorm eingriffsintensive und damit besonders rechtfertigungsbedürftige Maßnahme einer gerichtlichen Kontrolle standhält, ist daher stark zu bezweifeln.
Vor diesem Hintergrund drängt sich der Schluss auf, dass die Durchsuchungen der Informationsgewinnung über linke Strukturen und der Einschüchterung und Disziplinierung kritischer Journalist:innen dienen.
Rechtswidrige Hausdurchsuchungen sind dabei keine Seltenheit. Gegebenenfalls gefundene Beweise werden von Gerichten regelmäßig als verwertbar befunden; wer die Maßnahme anordnet, hat quasi keine (dienst-)rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
Die Maßnahme atmet damit denselben repressiven Geist wie das zugrundeliegende Verbot von der Nachrichtenplattform linksunten.indymedia:
Um ein solches zu erwirken, wurde 2017 der lose Personenzusammenschluss hinter einer Open-Posting-Plattform unter Missbrauch des Vereinsrecht als Verein deklariert und anschließend verboten, statt im Einklang mit der Pressefreiheit die Löschung einzelner strafrechtlich relevanter Beiträge zu erwirken. Eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde ist in Karlsruhe anhängig.
Auch reiht sich die vergangene Durchsuchung nahtlos in eine Historie der Willkür ein. Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB wurden nach fünf Jahren mangels Beweise eingestellt, die mit dem “Vereins”verbot im Zusammenhang stehende Razzia im autonomen Zentrum KTS wurde vom VGH für rechtswidrig erklärt, gleiches gilt für die Briefbeschlagnahme zweier mit linksunten in Verbindung gebrachter Personen.
Dass die Durchsuchungen dennoch unter fadenscheinigen Gründen angeordnet und von einer Richterin genehmigt wurden, zeigt, wie locker die rechtsstaatlichen Zügel in der Hand gehaltenwerden und wie wenig Scheu vor wiederholter Überschreitung rechtlicher roter Linien besteht.
Die Antwort auf derartige Repression und Kriminalisierung linken Journalismus kann daher keine rein rechtliche sein, sondern muss in umfassender gesellschaftlicher Solidarität bestehen.
 
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Wir sind alle Radio Dreyeckland!
 
akj Freiburg, 22.01.23
 

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Petition an das LJPA: Wir wollen unsere Ruhetage zurück!

20. Januar 2023 by admin01

Der akj Freiburg hat mit Blick auf die Streichung der Ruhetage eine Petition an das LJPA gestartet, zu finden hier: https://www.change.org/jurastudiumstex

Die gesamte Stellungnahme des akj Freiburg, die gemeinsam mit den Kritischen Jurist*innen Heidelberg verfasst wurde, findet sich hier:

Stellungnahme des akj Freiburg und der Kritischen Jurist*innen Heidelberg zu den verkürzten Examenszeiten im Jurastudium

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Stellungnahme des akj Freiburg und der Kritischen Jurist*innen Heidelberg zu den verkürzten Examenszeiten im Jurastudium

17. Januar 2023 by admin01

+++ Petition gestartet! https://www.change.org/jurastudiumstex +++

Der akj Freiburg hat gemeinsam mit den Kritischen Jurist*innen Heidelberg eine Stellungnahme zu den verkürzten Examenszeiten verfasst

Der Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen Freiburg und die Kritischen Jurist*innen Heidelberg kritisieren die Streichung von Ruhetagen in der Ersten Juristischen Prüfung durch das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg (LJPA).
 
Die Erste Juristische Prüfung, auch als erstes Staatsexamen bekannt, umfasst in Baden-Württemberg sechs jeweils fünfstündige Klausuren, die unmittelbar aufeinanderfolgend geschrieben werden. Bisher begann die Examenskampagne traditionellerweise dienstags, die abschließende Klausur wurde am darauffolgenden Donnerstag geschrieben. Die Examenskampagne dauerte somit zehn Tage, von denen vier zur Erholung vorgesehen waren. Ab Herbst 2023 wird die Examenskampagne verkürzt, zunächst auf neun, im Frühjahr 2024 sogar nur noch auf acht Tage. Somit werden Mittwoch bis Freitag und Montag bis Mittwoch Klausuren geschrieben, die Ruhetage beschränken sich nur noch auf das dazwischenliegende Wochenende.
 
Auf Anfrage teilt die Pressesprecherin des Justizministeriums Anna Härle mit, dass der Hintergrund der Verkürzung sei, die Bereitstellung von adäquaten Prüfungsräumlichkeiten zu erleichtern. Das LJPA müsse für die Staatsprüfung private Räumlichkeiten anmieten. Dies gestalte sich jedoch schwieriger, je länger der Prüfungszeitraum sei. Für die Verkürzung habe sich der Ständige Ausschuss, der gem. § 6 Abs. 4 S. 2 JAPrO das LJPA in “Ausbildungs- und Prüfungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung” berät, nach intensiver Diskussion ausgesprochen. Negative Auswirkungen auf die körperliche und mentale Gesundheit der Kandidat*innen würden nicht erwartet. Ob diese Beweggründe die einzigen waren, lässt sich derzeit nicht nachprüfen. Eine Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz wurde unter Hinweis auf § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG abgelehnt, wonach das LIFG nicht gegenüber Prüfungsbehörden gilt, soweit Prüfungen betroffen sind (https://fragdenstaat.de/a/266194).
 
Schon länger wird der Aufbau des Jurastudiums von Studierenden und Lehrenden als überkommen und gesundheitsschädigend kritisiert. Die Examensvorbereitung gilt als körperlich und psychisch extrem belastend. Ihr folgen sechs fünfstündige Klausuren innerhalb weniger Tage. Die vom LJPA vorgenommene Verkürzung der Prüfungskampagne auf acht anstelle von zehn Tagen erhöht den Druck auf die Kandidat*innen noch weiter. Auf der körperlichen Seite führen die Examensklausuren häufig zu Sehnenscheidenentzündungen und ählichen Erkrankungen, die durch Entspannung der Schreibhand an Ruhetagen gelindert werden können. Auch psychisch eignen sich die Pausentage zur Wiederherstellung der geistigen Kräfte und zur Umstellung zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten. Durch die Beibehaltung des Prüfungszeitraums von zehn Tagen würden zumindest dahingehend die Kandidat*innen nicht noch zusätzlich unnötig belastet und der systembedingte Druck, der bereits auf den Kandidat*innen während der Vorbereitung und Prüfung des ersten Staatsexamens liegt, nicht noch gesteigert werden. Dass keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Kandidat*innen zu erwarten seien, ist realitätsfern und widerspricht der Erfahrung von früheren Kandidat*innen, die die vier Erholungstage dringend benötigten.
 
Dass in anderen Bundesländern teilweise an fünf aufeinanderfolgenden Tagen Examensklausuren geschrieben werden, rechtfertigt keineswegs einen Rückschritt hierzulande. Auch die vermeintlich höhere Flexibilität bei der Raumsuche kann kein Grund für eine Verkürzung sein. Die Prüfungstermine werden mehrere Jahre im Voraus festgelegt, es herrscht also genug Vorlauf für die Suche nach geeigneten Räumen. Häufig werden ohnehin immer wieder die gleichen Räumlichkeiten angemietet, sodass eine wirkliche Suche regelmäßig nicht erforderlich ist. Vielmehr drängt sich die Vermutung auf, dass das LJPA durch das Einsparen von zwei Tagen die Mietdauer der Räume verkürzen und hierdurch finanzielle Einsparungen erzielen möchte. Hierfür darf die Gesundheit der Studierenden nicht aufs Spiel gesetzt werden.
 
Ein Blick in andere Bundesländer lohnt sich allerdings insbesondere beim sog. Abschichten. In Niedersachsen können die Kandidat*innen ihre Examensklausuren nach Wahl entweder in einer Examenskampagne schreiben oder (bei Anmeldung vor Ende des 8. Fachsemesters) ihre Klausuren auf mehrere Examenskampagnen aufteilen. Eine Einführung dieser Regelung in Baden-Württemberg unter Ausweitung auch auf solche Kandidat*innen, die keinen Freiversuch machen, würde den psychischen Druck vor dem Examen erheblich verringern.
 
Weiterhin kritisieren wir, dass die Entscheidung (ob sinnvoll oder nicht) ohne Beteiligung der Betroffenen – der Jurastudierenden in Baden-Württemberg – getroffen wurde. Der Ständige Ausschuss gem. § 6 JAPrO ist ausschließlich mit Vertreter*innen des LJPA, nämlich dessen Präsidentin sowie acht Prüfer*innen, nicht aber mit Vertreter*innen der Studierenden besetzt. Nach Auskunft der Landesfachschaft wurde sie auch im Übrigen nicht an dem Prozess beteiligt, sondern hat nur nachträglich von der Verkürzung erfahren. Dass Studierende heutzutage nicht einmal in einem beratenden (!) Gremium, welches sich mit Ausbildungs- und Prüfungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung beschäftigt, beteiligt sind, ist im Vergleich zu anderen Studiengängen unzeitgemäß und reiht sich ein in die grundsätzliche Verweigerung jeglicher Reformen des Jurastudiums trotz lauter Rufe aus der Studierendenschaft.
 
Wir, der Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen Freiburg und die Kritischen Jurist*innen Heidelberg, fordern daher:
  • die Rücknahme der Entscheidung zur Verkürzung des Prüfungszeitraums
  • die Aufnahme von fünf studentischen Mitgliedern im ständigen Ausschuss gem. § 6 JAPrO, möglichst ein Mitglied von jeder juristischen Fakultät in Baden-Württemberg
  • die Einführung des sog. Abschichtens der Examensklausuren für alle Kandidat*innen

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