Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Freiburg

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Einladung zum Herbst-BAKJ 2020 “Klima&Recht”

20. Oktober 2020 by admin01

Gletscher schmelzen, Wälder brennen, Permafrostböden tauen: Der Klimawandel bringt vermeintliche Gewissheiten ins Wanken. Im Jurastudium aber bleibt alles beim Alten. Wir wollen das ändern und fragen auf unserem Winterkongress: Wie trägt das geltende Recht zur Erderwärmung bei? Und können wir mit juristischem Werkzeug dazu beitragen, unser Wirtschaftssystem zu einem nachhaltigen zu machen?

Hier gibt’s alle Infos und die Anmeldung zu unserem digitalen BAKJ “Klima&Recht”.

Filed Under: Allgemein

„Gefährliches Pflaster“ – Zeitung für Sicherheitskritik

29. Februar 2020 by admin01

Wir dokumentieren hier die vom Zeitungskollektiv „Gefährliches Pflaster“ veröffentlichte Zeitung: „Gefährliches Pflaster“ – Zeitung für Sicherheitskritik

Im Umfeld des Arbeitskreises kritische Soziale Arbeit (aks), des Arbeitskreises kritischer Jurist*innen (akj), des Solidarity-City-Netzwerks (SC), des Recht auf Stadt-Netzwerks, des Bündnisses gegen neue Polizeigesetze (NoPolGBW) und des neu gegründeten Anwohner*innen-Vereins Stühlinger ist die Idee entstanden, eine Zeitung zum Thema „Sicherheit“ herauszugeben.

Ziel ist es, die Sicherheitsdebatte in Freiburg unter einem anderen Blickwinkel zu beleuchten als dies bislang durch die Polizei, die Stadtverwaltung und die Badische Zeitung geschieht.

Die Zeitung soll auch einen Impuls für eine andere Auswertung der im Jahr 2017 zwischen der Stadt Freiburg und dem Land geschlossenen „Sicherheitspartnerschaft“ liefern. Wir wollen angesichts der massiven Diskursverschiebung nach rechts ein Gegengewicht aufbauen und einen lokalen emanzipatorischen Diskurs eröffnen.

Diese Zeitung setzt sich kritisch mit dem Sicherheitsbegriff auseinander. Häufig wird Sicherheit dazu benutzt, um Repression und Unterdrückung zu rechtfertigen. Um darauf aufmerksam zu machen, haben wir den Begriff an entsprechenden Stellen in Anführungszeichen gesetzt.

Ohne Anführungszeichen verwenden wir den Begriff, wenn wir Sicherheit progressiv im Sinne einer Abwesenheit existenzieller Bedrohung und eines gewaltarmen, freien Zusammenlebens verstehen. Zudem verwenden wir die Form des Gender-Sterns, um die tatsächliche Vielfalt von Geschlechtern und Identitäten neben der binären Norm von Mann und Frau zu berücksichtigen.

Die Zeitung ist als PDF hier verfügbar und wird im Laufe des Februars überall in Freiburg ausliegen. Die einzelnen Beiträge aus der Zeitung sind auf der „Recht auf Stadt“-Website abrufbar.

Filed Under: Allgemein

Menschenrechte in Mexiko: Der Kampf um Land und Freiheit

27. Januar 2020 by admin01

 

29.01.20 20:00 HS 1015

Filed Under: Allgemein, Termine, Veranstaltungen

Gruppenpraktikum 2020

3. Januar 2020 by admin01

Filed Under: Allgemein, Gruppenpraktikum, Termine, Veranstaltungen

GFF kündigt nach Verurteilung von Teilnehmer an Sitzblockade gegen Piusbruderschaft Rechtsmittel an

11. September 2019 by admin01

Gericht erkennt „grobe Störung“ einer Versammlung / Grundrechte des Angeklagten vernachlässigt

Berlin, 11. September 2019 – Das Amtsgericht Freiburg hat einen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg unterstützten Mann am Donnerstag zu einer Geldstrafe in Höhe von zehn Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich an einer Sitzblockade gegen einen Versammlungszug der fundamentalistischen Piusbruderschaft St. Pius X beteiligt. Das Amtsgericht hielt die „grobe Störung“ der Versammlung für erwiesen, weil der Zug, der durch die Freiburger Innenstadt führte, etwa 30 Minuten aufgehalten wurde. „Es ist unverständlich, wie das Gericht in einer auf Meinungsbildung gerichteten, friedlichen Sitzblockade die grobe Störung einer anderen Versammlung erkennen kann“, sagt David Werdermann, ehemaliger Mitarbeiter der GFF und einer der Verteidiger des Angeklagten. „Legitimer politischer Protest darf nicht mit der Keule des Strafrechts erschlagen werden. Deshalb werden wir Rechtsmittel einlegen.“ (Az. 24 Cs 281 Js 40842/17).

Anlass der Sitzblockade war ein Aufruf der Piusbruderschaft für den 10. April 2015 zu einem „Marsch für das Leben“. Die Gruppierung steht seit vielen Jahren in der Kritik, insbesondere wegen ihrer radikal ablehnenden Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen und ihrer feindlichen Einstellung gegenüber Homosexuellen. Verschiedene Gruppen und Personen riefen zum Protest gegen die Piusbruderschaft auf, der schließlich in einer Sitzblockade auf der Kaiser-Joseph-Straße mündete. Personen in der Sitzblockade hielten verschiedene Plakate mit Botschaften, die sich gegen das Gedankengut der Piusbruderschaft richteten. Die Gehwege neben der Straße blieben während des durchweg friedlichen Gegenprotests frei.

Trotzdem sah das Amtsgericht in der Sitzblockade eine grobe Störung der Versammlung der Piusbruderschaft und verurteilte den Angeklagten nun wegen einer Verletzung von Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes. „Das ist nicht nachvollziehbar, weil der Aufzug nur unwesentlich verzögert wurde und die Piusbruderschaft hätte ausweichen können“, erläutert Jakob Bach, weiterer Verteidiger des Angeklagten. „Immerhin hat aber das Gericht anerkannt, dass die Versammlungsfreiheit des Angeklagten bei der Auslegung des Straftatbestands zu berücksichtigen ist. Das wollten wir erreichen und auf dieser Grundlage werden wir nun in die nächste Instanz gehen.“

Die Revisionsbegründung ist hier abrufbar.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert Gerichtsverfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Klagen gegen die Massenüberwachung von Flugpassagieren und Verfassungsbeschwerden gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern, zuletzt im neuen Polizeigesetz in Hessen, aber auch die Klage einer Journalistin gegen Entgeltdiskriminierung.

Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg ist ein Zusammenschluss von jungen Jurist*innen, die sich mit rechtspolitischen Themen kritisch auseinandersetzen. Der akj hatte sich bereits anlässlich des ersten Verfahrens gegen einen Teilnehmer der Sitzblockade ablehnend zur Strafverfolgung geäußert.

Mehr Informationen finden Sie unter akj-freiburg.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder unter 030 549 08 10 55 zur Verfügung.

Filed Under: Pressemitteilung, Stellungnahmen Tagged With: Abtreibungsgegner, Amtsgericht, Blockade, Freiburg, GFF, grobe Störung, Marsch für das Leben, Piusbrüder, Piusbruderschaft, Rechtsmittel, Schwangerschaftsabbrüche, Sitzblockade, Staatsanwaltschaft, Strafbarkeit, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsgesetz, Versammlungsrecht, Versammlungssprengung

GFF und akj Freiburg unterstützen Teilnehmer an friedlicher Sitzblockade gegen Piusbruderschaft

4. September 2019 by admin01

Anklage erhoben wegen „grober Störung“ einer Versammlung / Grundrechte des Angeklagten vernachlässigt

Berlin, 4. September 2019 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt gemeinsam mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg die Strafverteidigung eines Mannes, der sich an einer friedlichen Sitzblockade gegen einen Versammlungszug der fundamentalistischen Piusbruderschaft St. Pius X beteiligte. Ihm wird die „grobe Störung“ der Versammlung vorgeworfen, weil der Zug, der durch die Freiburger Innenstadt führte, etwa 30 Minuten aufgehalten wurde. „Wie sich an den hochgehaltenen Schildern und Transparenten zeigt, war die Sitzblockade auf die Teilhabe an der Meinungsbildung gerichtet und damit ihrerseits von der Versammlungsfreiheit geschützt“, sagt David Werdermann, ehemaliger Mitarbeiter der GFF und einer der Verteidiger des Angeklagten. „Legitimer politischer Protest darf aber nicht mit der Keule des Strafrechts erschlagen werden.“ Die Strafverhandlung findet am Donnerstag, den 5. September, um 8.30 Uhr vor dem Freiburger Amtsgericht statt (Az. 24 Cs 281 Js 40842/17).

Anlass der Sitzblockade war ein Aufruf der Piusbruderschaft für den 10. April 2015 zu einem „Marsch für das Leben“. Die Gruppierung steht seit vielen Jahren in der Kritik, insbesondere wegen ihrer radikal ablehnenden Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen und ihrer feindlichen Einstellung gegenüber Homosexuellen. Verschiedene Gruppen und Personen riefen zum Protest gegen die Piusbruderschaft auf, der schließlich in einer Sitzblockade auf der Kaiser-Joseph-Straße mündete. Personen in der Sitzblockade hielten verschiedene Plakate mit Botschaften, die sich gegen das Gedankengut der Piusbruderschaft richteten. Die Gehwege neben der Straße blieben während des durchweg friedlichen Gegenprotests frei.

Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft Freiburg in der Sitzblockade eine grobe Störung der Versammlung der Piusbruderschaft und hat Anklage wegen einer Verletzung von Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes erhoben. „Das ist nicht nachvollziehbar, weil von den Blockierenden keinerlei Gefahr ausging und die Piusbruderschaft hätte ausweichen können“, erläutert Jakob Bach, weiterer Verteidiger des Angeklagten. „Dass die Polizei, statt die Piusbruderschaft auf die Gehwege zu leiten, die Sitzblockade auflöste, mag sie für notwendig gehalten haben. Diese Fehleinschätzung begründet aber keine ‚grobe Störung‘ durch die Sitzblockade, also auch nicht die Strafbarkeit des Angeklagten.“

In einem Parallelverfahren vor drei Jahren hatte das Amtsgericht Freiburg den Protest noch als eine sogenannte „Verhinderungsblockade“ behandelt, die keinen Schutz durch die Versammlungsfreiheit genieße. GFF und akj Freiburg wollen mit ihrer Unterstützung des Angeklagten verhindern, dass das Gericht diese Einordnung der Sitzblockade aufrechterhält. „Für das Funktionieren einer Demokratie muss der Staat in solchen Konfliktsituationen die Grundrechte beider Seiten zu einem schonenden Ausgleich bringen“, sagt Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „Um einer kurzzeitigen Erschwernis des Versammlungszugs der Piusbruderschaft zu begegnen, ist das Strafrecht sicher das falsche Schwert.“

Die beiden Juristen Werdermann und Bach haben eine ausführliche Stellungnahme verfasst, die hier abrufbar ist. Unterstützt werden sie vom Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert Gerichtsverfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Klagen gegen die Massenüberwachung von Flugpassagieren und Verfassungsbeschwerden gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern, zuletzt im neuen Polizeigesetz in Hessen, aber auch die Klage einer Journalistin gegen Entgeltdiskriminierung.

Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg ist ein Zusammenschluss von jungen Jurist*innen, die sich mit rechtspolitischen Themen kritisch auseinandersetzen. Der akj hatte sich bereits anlässlich des ersten Verfahrens gegen einen Teilnehmer der Sitzblockade ablehnend zur Strafverfolgung geäußert.

Mehr Informationen finden Sie unter akj-freiburg.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder unter 030 549 08 10 55 zur Verfügung.

Filed Under: Pressemitteilung, Stellungnahmen Tagged With: Abtreibungsgegner, Amtsgericht, Blockade, Freiburg, GFF, grobe Störung, Marsch für das Leben, Piusbrüder, Piusbruderschaft, Schwangerschaftsabbrüche, Sitzblockade, Staatsanwaltschaft, Strafbarkeit, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsgesetz, Versammlungsrecht, Versammlungssprengung

Palandt umbenennen!

5. Juli 2019 by admin01

wir als Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg (AKJ) schließen uns kompromisslos der Initiative ,,Palandt umbenennen“ an. Palandt, der wohl bekannteste Zivilrechtskommentar, muss umbenannt werden. Otto Palandt war Mitglied der NSDAP und trieb durch seine Arbeit die „Arisierung“ des Rechtswesens voran.
Aus diesem Grund haben wir den Kommentar in der UB Freiburg mit neuen Umschlägen geschmückt, die an den jüdischen Professor Otto Liebmann erinnern. Mit seiner Arbeit legt er den Grundstein für den Kommentar. Wir wollen uns aktiv mit dem nationalsozialistischen Erbe deutscher Juristen auseinandersetzen. 

Informiert euch weiter auf https://palandtumbenennen.de und kommt mit euren Kommiliton*innen und Professor*innen ins Gespräch.

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Informationsveranstaltung zum Thema Schwangerschaftsabbruch

16. Juni 2019 by admin01

Die Amnesty International Frauenrechtsgruppe Freiburg lädt zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Schwangerschaftsabbruch am 26. Juni um 19:00 in HS 1016 ein.

 Mit einem Input der kritischen Mediziner*innen über die Varianten eines Schwangerschaftsabbruchs wird die Durchführung erklärt und welche Folgen ein solcher Eingriff haben kann. In diesem Zuge soll auch besprochen werden wie dieses Thema im Medizinstudium gelehrt wird. Wir informieren anschließend über die rechtliche Situation in Deutschland mit Rechtsvergleichen zu anderen Ländern. Abschließend wird Profamilia darüber sprechen wie Beratungsgespräche mit betroffenen Frauen gestaltet werden.

Filed Under: Allgemein

Auf dem Weg zum autoritären Sicherheit-Staat? 28.05.2019

17. Mai 2019 by admin01

Filed Under: Allgemein, Termine, Veranstaltungen

BAKJ Sommerkongress 2019 in Hamburg

26. April 2019 by admin01

… Stammheim, Stadion, Staatsgefährdung?! – Der politische Strafprozess

2019 ist ein rechtspolitisch hochbrisantes Jahr. 70 Jahre Grundgesetz werden viele Feierlichkeiten mit sich bringen, sind für uns aber nicht nur Anlass für Sekt und Schnittchen.
In diesem Geiste steht auch der Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (bakj), der 2019 ebenfalls jubilieren darf. 2019 wird der bakj 30 – und das wollen wir in Hamburg mit einem mutigen, radikalen, dissidenten und kreativen Kongress zelebrieren.
Er wird vom 14.06. – 16.06.2019 in Hamburg stattfinden.

Kongresse

Filed Under: Allgemein, Termine, Veranstaltungen

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