akj kritisiert unverhältnismäßige Datenerhebung durch die Polizei
Der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen (akj) kritisiert die unterschiedslose Erhebung personenbezogener Daten durch die Polizei im Anschluss an die gestrige Gleisbesetzung am Freiburger Hauptbahnhof. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob dieses Vorgehen – insbesondere die pauschale Anfertigung von Lichtbildern – durchweg rechtmäßig war. Eine Arbeitsgruppe des akj bereitet deswegen ein massenweises Auskunfts- und Löschverlangen auf Grundlage der einschlägigen Datenschutzvorschriften vor.
Im Anschluss an die gestrige Bildungsstreik-Demonstration wurde am Freiburger Hauptbahnhof ein Bahngleis besetzt. Nachdem die Demonstrant_innen das Gleisbett verlassen hatten, wurde eine Gruppe von Personen, die sich auf dem Bahnsteig befanden von einer Polizeikette umschlossen. Diesen wurde mitgeteilt, dass von allen umschlossenen Personen die Personalien festgestellt würden. Begründet wurde dies mit strafrechtlichen Ermittlungen wegen der Gleisbesetzung; alle umschlossenen Personen kämen als Beschuldigte oder jedenfalls als Zeug_innen in Betracht. Daraufhin wurden von allen umschlossenen Personen die Personalien festgestellt und Lichtbilder angefertigt.
Der akj hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser pauschalen und unterschiedslosen Datenerhebung durch die Polizei; insbesondere auch was die potentiell längerfristige Speicherung dieser Daten oder ihre Aufnahme in sogenannte „Gefährderdateien“ der Polizei betrifft. Selbst wenn eine Datenerhebung im einzelnen Fall rechtmäßig ist, so bedarf die längerfristige Speicherung dieser Daten einer besonderen Rechtfertigung. Jedenfalls für den allergrößten Teil der Betroffenen ist eine solche hier nicht ersichtlich.