Strafverfahren gegen Vorstände des KTS-Trägervereins gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen die beiden Vorstandsmitglieder des KTS-Trägervereins eingestellt. Es handelt sich dabei um eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) – also um eine Einstellung „erster Güte“ wegen mangelndem Tatverdacht. Man könnte auch von einem „Freispruch auf Ermittlungsebene“ sprechen.
Die beiden Vorstände waren … weiterlesen bei GruenesFreiburg.de