Im Rahmen unserer Vortragsreihe im Wintersemester 2016/2017 “Recht und Faschismus” diskutieren wir am 18. Januar 2017 um 18 Uhr mit dem Rechtshistoriker und Juristen Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis einen von ihm verfassten Aufsatz zum Thema
Die Diskussion wird im Sitzungssaal der Juristischen Fakultät (Kollegiengebäude II, Raum 2408) stattfinden. Der Aufsatz sollte vor der Veranstaltung von allen Teilnehmenden gelesen werden. Wir bitten daher alle Interessierten um eine kurze Anmeldung per Mail an info@akj-freiburg.de.
Abstract
In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem NS-Recht haben sich im Laufe der Jahrzehnte Zielsetzungen, methodische Prinzipien und Stil gewandelt. Nach anfänglichen Bekenntnissen zu Demokratie und Naturrecht und der Frage „wie konnte es dazu kommen?“ begann ab 1958 mit dem Ulmer Einsatzgruppenprozess und der Gründung der Ludwigsburger Zentralstelle zur Ermittlung von NS-Verbrechen eine neue Phase der Auseinandersetzung. Je mehr sich der zeitliche Abstand vergrößert, desto schwächer wird naturgemäß die orale Überlieferung, desto mehr Quellen kommen aber auch ans Licht. Mit dem Abstand von über siebzig Jahren kann der Versuch unternommen werden, die Spezifika des NS-Rechts, verstanden im umfassendem Sinn von der gesamten während des Nationalsozialismus geltenden, praktizierten und gelehrten (kommunizierten) Rechtsordnung, zu untersuchen. Der Zugriff des Regimes auf das bestehende Recht unterschied sich dabei wesentlich in den unterschiedlichen Rechtsgebieten.
Der Beitrag vergleicht den Umgang mit Verwaltungs- und Verfassungsrecht, nimmt aber auch die verschiedenen Zweige des bürgerlichen Rechts, sowie das Strafrecht in den Blick. Dabei zeigt sich, dass neben Gesetzesnovellen auch eine zunehmend politisierte Auslegung und Personalpolitik eine Rolle bei der Umgestaltung des Rechts spielten. Der zu diskutierende Beitrag bietet zu den verschiedenen Facetten dieser Umgestaltung einen Überblick, der die bisherige Forschung systematisiert und auch eine Grundlage für Kritik an heutigen Rechtsordnungen darstellt.
Weitere Veranstaltungen in der Reihe
Mittwoch, 25. Januar 2017, HS 1199: Vortrag von Dr. Adam Bodnar “Protection of human rights in times of constitutional crisis in Poland”
Mittwoch, 1. Februar 2017, HS 2408: Diskussionsbeitrag von Henriette Freudenberg “Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Ahndung von staatlichem Unrecht ausgehend von dem Beispiel der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg”
Donnerstag, 9. Februar 2017, HS 1098: Vortrag von Maximilian Pichl “Staatsgeheimnisse: Die Grenzen der rechtsstaatlichen Aufklärung im NSU-Komplex”
Vergangene Veranstaltungen
Mittwoch, 9. November 2016, HS 1199: Vortrag von Ralf Oberndörfer “Verdrängung, Verjährung, Verfolgung – Die Ahndung von NS-Verbrechen in beiden deutschen Staaten im Kalten Krieg”
Flyer
Dank
Wir danken dem Fachbereich Jura herzlich für die finanzielle Unterstützung der Vortragsreihe.