Im Rahmen unserer Vortragsreihe im Wintersemester 2016/2017 “Recht und Faschismus” hält am 9. Februar um 20 Uhr c.t. in Hörsaal 1098 (Kollegiengebäude I) Maximilian Pichl einen Vortrag zum Thema
Staatsgeheimnisse: Die Grenzen der rechtsstaatlichen Aufklärung im NSU-Komplex
Abstract
Vor über fünf Jahren ist die NSU-Mordserie öffentlich bekannt geworden. Insgesamt 10 Morde, Sprengstoffanschläge und diverse Raubüberfälle werden dem rechtsterroristischen NSU bislang zur Last gelegt. Bundeskanzlerin Angela Merkel versprach kurz nach dem Bekanntwerden des NSU eine Aufklärung über die Taten und Hintergründe. Doch selbst die Einsetzung von zahlreichen Untersuchungsausschüssen und der laufende Strafprozess vor dem Oberlandesgericht München haben mehr Fragen als Antworten aufgeworfen. Insbesondere die Rolle des Verfassungsschutzes ist fraglich: Hatte der Inlandsgeheimdienst über sein Netzwerk von V-Leuten Hinweise über den NSU aus der rechten Szene erhalten und bestand somit die Möglichkeit die Mordserie zu unterbinden? Hat die finanzielle Unterstützung der V-Leute zur Stärkung der rechten Szene geführt? Und haben die Foren des Rechtsstaats überhaupt die Möglichkeit das Wissen der Sicherheitsbehörden an die Öffentlichkeit zu befördern?
Der Vortrag wird anhand der NSU-Mordserie der grundsätzlichen Frage nachgehen, wie das Verhältnis von Staatsgeheimnissen und Öffentlichkeit im Rechtsstaat ausgestaltet wird.
Der Referent: Maximilian Pichl, Dipl. Jurist, promoviert am Institut für Öffentliches Recht der Goethe-Universität Frankfurt/M. über den NSU-Komplex. Er ist Mitglied im Netzwerk Migrationsrecht und im Forschungsnetzwerk NSU.
Vergangene Veranstaltungen
Mittwoch, 9. November 2016, HS 1199: Vortrag von Ralf Oberndörfer “Verdrängung, Verjährung, Verfolgung – Die Ahndung von NS-Verbrechen in beiden deutschen Staaten im Kalten Krieg”
Mittwoch, 18. Januar 2017, HS 2408: Diskussion mit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis “Nationalsozialistisches Recht”
Mittwoch, 25. Januar 2017, HS 1199: Vortrag von Dr. Adam Bodnar “Protection of human rights in times of constitutional crisis in Poland”
Mittwoch, 1. Februar 2017, HS 2408: Diskussionsbeitrag von Henriette Freudenberg “Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Ahndung von staatlichem Unrecht ausgehend von dem Beispiel der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg”
Flyer
Dank
Wir danken dem Fachbereich Jura herzlich für die finanzielle Unterstützung der Vortragsreihe.