Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Freiburg

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GFF kündigt nach Verurteilung von Teilnehmer an Sitzblockade gegen Piusbruderschaft Rechtsmittel an

11. September 2019 by admin01

Gericht erkennt „grobe Störung“ einer Versammlung / Grundrechte des Angeklagten vernachlässigt

Berlin, 11. September 2019 – Das Amtsgericht Freiburg hat einen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg unterstützten Mann am Donnerstag zu einer Geldstrafe in Höhe von zehn Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich an einer Sitzblockade gegen einen Versammlungszug der fundamentalistischen Piusbruderschaft St. Pius X beteiligt. Das Amtsgericht hielt die „grobe Störung“ der Versammlung für erwiesen, weil der Zug, der durch die Freiburger Innenstadt führte, etwa 30 Minuten aufgehalten wurde. „Es ist unverständlich, wie das Gericht in einer auf Meinungsbildung gerichteten, friedlichen Sitzblockade die grobe Störung einer anderen Versammlung erkennen kann“, sagt David Werdermann, ehemaliger Mitarbeiter der GFF und einer der Verteidiger des Angeklagten. „Legitimer politischer Protest darf nicht mit der Keule des Strafrechts erschlagen werden. Deshalb werden wir Rechtsmittel einlegen.“ (Az. 24 Cs 281 Js 40842/17).

Anlass der Sitzblockade war ein Aufruf der Piusbruderschaft für den 10. April 2015 zu einem „Marsch für das Leben“. Die Gruppierung steht seit vielen Jahren in der Kritik, insbesondere wegen ihrer radikal ablehnenden Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen und ihrer feindlichen Einstellung gegenüber Homosexuellen. Verschiedene Gruppen und Personen riefen zum Protest gegen die Piusbruderschaft auf, der schließlich in einer Sitzblockade auf der Kaiser-Joseph-Straße mündete. Personen in der Sitzblockade hielten verschiedene Plakate mit Botschaften, die sich gegen das Gedankengut der Piusbruderschaft richteten. Die Gehwege neben der Straße blieben während des durchweg friedlichen Gegenprotests frei.

Trotzdem sah das Amtsgericht in der Sitzblockade eine grobe Störung der Versammlung der Piusbruderschaft und verurteilte den Angeklagten nun wegen einer Verletzung von Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes. „Das ist nicht nachvollziehbar, weil der Aufzug nur unwesentlich verzögert wurde und die Piusbruderschaft hätte ausweichen können“, erläutert Jakob Bach, weiterer Verteidiger des Angeklagten. „Immerhin hat aber das Gericht anerkannt, dass die Versammlungsfreiheit des Angeklagten bei der Auslegung des Straftatbestands zu berücksichtigen ist. Das wollten wir erreichen und auf dieser Grundlage werden wir nun in die nächste Instanz gehen.“

Die Revisionsbegründung ist hier abrufbar.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert Gerichtsverfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Klagen gegen die Massenüberwachung von Flugpassagieren und Verfassungsbeschwerden gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern, zuletzt im neuen Polizeigesetz in Hessen, aber auch die Klage einer Journalistin gegen Entgeltdiskriminierung.

Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg ist ein Zusammenschluss von jungen Jurist*innen, die sich mit rechtspolitischen Themen kritisch auseinandersetzen. Der akj hatte sich bereits anlässlich des ersten Verfahrens gegen einen Teilnehmer der Sitzblockade ablehnend zur Strafverfolgung geäußert.

Mehr Informationen finden Sie unter akj-freiburg.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder unter 030 549 08 10 55 zur Verfügung.

Filed Under: Pressemitteilung, Stellungnahmen Tagged With: Abtreibungsgegner, Amtsgericht, Blockade, Freiburg, GFF, grobe Störung, Marsch für das Leben, Piusbrüder, Piusbruderschaft, Rechtsmittel, Schwangerschaftsabbrüche, Sitzblockade, Staatsanwaltschaft, Strafbarkeit, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsgesetz, Versammlungsrecht, Versammlungssprengung

GFF und akj Freiburg unterstützen Teilnehmer an friedlicher Sitzblockade gegen Piusbruderschaft

4. September 2019 by admin01

Anklage erhoben wegen „grober Störung“ einer Versammlung / Grundrechte des Angeklagten vernachlässigt

Berlin, 4. September 2019 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt gemeinsam mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg die Strafverteidigung eines Mannes, der sich an einer friedlichen Sitzblockade gegen einen Versammlungszug der fundamentalistischen Piusbruderschaft St. Pius X beteiligte. Ihm wird die „grobe Störung“ der Versammlung vorgeworfen, weil der Zug, der durch die Freiburger Innenstadt führte, etwa 30 Minuten aufgehalten wurde. „Wie sich an den hochgehaltenen Schildern und Transparenten zeigt, war die Sitzblockade auf die Teilhabe an der Meinungsbildung gerichtet und damit ihrerseits von der Versammlungsfreiheit geschützt“, sagt David Werdermann, ehemaliger Mitarbeiter der GFF und einer der Verteidiger des Angeklagten. „Legitimer politischer Protest darf aber nicht mit der Keule des Strafrechts erschlagen werden.“ Die Strafverhandlung findet am Donnerstag, den 5. September, um 8.30 Uhr vor dem Freiburger Amtsgericht statt (Az. 24 Cs 281 Js 40842/17).

Anlass der Sitzblockade war ein Aufruf der Piusbruderschaft für den 10. April 2015 zu einem „Marsch für das Leben“. Die Gruppierung steht seit vielen Jahren in der Kritik, insbesondere wegen ihrer radikal ablehnenden Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen und ihrer feindlichen Einstellung gegenüber Homosexuellen. Verschiedene Gruppen und Personen riefen zum Protest gegen die Piusbruderschaft auf, der schließlich in einer Sitzblockade auf der Kaiser-Joseph-Straße mündete. Personen in der Sitzblockade hielten verschiedene Plakate mit Botschaften, die sich gegen das Gedankengut der Piusbruderschaft richteten. Die Gehwege neben der Straße blieben während des durchweg friedlichen Gegenprotests frei.

Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft Freiburg in der Sitzblockade eine grobe Störung der Versammlung der Piusbruderschaft und hat Anklage wegen einer Verletzung von Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes erhoben. „Das ist nicht nachvollziehbar, weil von den Blockierenden keinerlei Gefahr ausging und die Piusbruderschaft hätte ausweichen können“, erläutert Jakob Bach, weiterer Verteidiger des Angeklagten. „Dass die Polizei, statt die Piusbruderschaft auf die Gehwege zu leiten, die Sitzblockade auflöste, mag sie für notwendig gehalten haben. Diese Fehleinschätzung begründet aber keine ‚grobe Störung‘ durch die Sitzblockade, also auch nicht die Strafbarkeit des Angeklagten.“

In einem Parallelverfahren vor drei Jahren hatte das Amtsgericht Freiburg den Protest noch als eine sogenannte „Verhinderungsblockade“ behandelt, die keinen Schutz durch die Versammlungsfreiheit genieße. GFF und akj Freiburg wollen mit ihrer Unterstützung des Angeklagten verhindern, dass das Gericht diese Einordnung der Sitzblockade aufrechterhält. „Für das Funktionieren einer Demokratie muss der Staat in solchen Konfliktsituationen die Grundrechte beider Seiten zu einem schonenden Ausgleich bringen“, sagt Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „Um einer kurzzeitigen Erschwernis des Versammlungszugs der Piusbruderschaft zu begegnen, ist das Strafrecht sicher das falsche Schwert.“

Die beiden Juristen Werdermann und Bach haben eine ausführliche Stellungnahme verfasst, die hier abrufbar ist. Unterstützt werden sie vom Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert Gerichtsverfahren, um Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Klagen gegen die Massenüberwachung von Flugpassagieren und Verfassungsbeschwerden gegen den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern, zuletzt im neuen Polizeigesetz in Hessen, aber auch die Klage einer Journalistin gegen Entgeltdiskriminierung.

Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg ist ein Zusammenschluss von jungen Jurist*innen, die sich mit rechtspolitischen Themen kritisch auseinandersetzen. Der akj hatte sich bereits anlässlich des ersten Verfahrens gegen einen Teilnehmer der Sitzblockade ablehnend zur Strafverfolgung geäußert.

Mehr Informationen finden Sie unter akj-freiburg.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter presse@freiheitsrechte.org oder unter 030 549 08 10 55 zur Verfügung.

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AKJ Freiburg unterstützt Klage gegen rechtswidrige Polizeikontrolle

24. April 2018 by admin01

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Pressemitteilung vom 24.4.2018

Der Arbeitskreis kritischer Jurist_Innen (akj) Freiburg unterstützt die Klage eines Betroffenen, der im vergangenen Jahr im Rahmen einer großangelegten Polizeikontrolle Opfer einer rechtswidrigen Identitätsfeststellung und Durchsuchung seiner Sachen in Freiburg wurde.

Im April 2017 hatte die Freiburger Polizei in Zusammenarbeit mit der Freiburger Verkehrs AG (VAG) Personenkontrollen an einigen ausgewählten Straßenbahn-Haltestellen im Freiburger Stadtgebietdurchgeführt. Diese Praxis wurde bereits bei einer vergleichbaren Aktion der Polizei im Vorjahr von Seiten des akj als rechtswidrig kritisiert (“Dürfen die das? – PM zu Großkontrolle in Freiburger Straßenbahnen” vom 12. Juni 2016).

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Filed Under: Allgemein, Repression, Stellungnahmen Tagged With: anlasslos, Fahndung, Freiburg, Großkontrollen, Klage, Kompetenzfrage, Kontrolle, Kriminalitätsschwerpunkte, PM, Polizei, Polizeigesetz, Pressemitteilung, Straftäter, Straßenbahnen, VAG, verdachtsunabhängig, Verfassungsmäßigkeit

Stellungnahme zu Verfahren gegen Piusgegner wegen Teilnahme an Sitzblockade

10. Oktober 2016 by admin01

akj Freiburg rechnet mit Freispruch für Piusgegner

Am 12. Oktober um 8 Uhr findet vor dem Freiburger Amtsgericht (Holzmarkt 2, Sitzungssaal V) ein Verfahren gegen einen Freiburger Antifaschisten statt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich an einer Sitzblockade gegen die Demonstration der Piusbruderschaft am 10. April 2015 beteiligt zu haben. Die Freiburger Staatsanwaltschaft sieht in der Sitzblockade laut Anklageschrift eine „grobe Störung“ der Piusdemonstration, durch die der Straftatbestand der Versammlungssprengung gemäß § 21 Versammlungsgesetz (VersG) erfüllt sei. Der Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen (akj) rechnet hingegen nach umfassender rechtlicher Würdigung mit einem Freispruch. [Read more…]

Filed Under: Repression, Stellungnahmen Tagged With: Amtsgericht, Blockade, Demonstration, Florian Rink, Piusbrüder, Sitzblockade, Staatsanwaltschaft, Versammlung, Versammlungsfreiheit

Dürfen die das? – PM zu Großkontrolle in Freiburger Straßenbahnen

12. Juni 2016 by admin01

Pressemitteilung vom 12. Juni 2016

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg und das Datenschutzreferat der Studierendenvertretung der Universität Freiburg kritisieren die Großkontrolle der Polizei in Freiburger Straßenbahnen und bieten Betroffenen Hilfe bei rechtlichen Schritten an.

Am vergangenen Freitag hat in Freiburg eine Großkontrolle in Freiburger Straßenbahnen stattgefunden. Neben Fahrscheinkontrollen durch die VAG hat die Polizei “aus eigenem Interesse eine allgemeine Fahndungskontrolle” durchgeführt. An den Haltestellen Technisches Rathaus, Bissierstraße und Paduaallee wurden im Zeitraum von 7 bis 14 Uhr insgesamt 70 Personen kontrolliert. “Wir sehen die Großkontrolle der Polizei am vergangenen Freitag als ein weiteres Beispiel zunehmender Repression an und bezweifeln die Rechtmäßigkeit dieser Aktion”, erklärt Michal Armbruster vom akj Freiburg. [Read more…]

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Diskothekenpraxis diskriminierend und rechtswidrig

29. Januar 2016 by admin01

Pressemiteilung, 28. Januar 2016

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg kritisiert die Praxis Freiburger Diskotheken, Menschen ohne gesicherten Aufenthaltstitel abzuweisen, als diskriminierend und rechtswidrig. Betroffenen Personen bietet er Unterstützung bei rechtlichen Schritten an. [Read more…]

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Spitzeleinsatz rechtswidrig – Aufklärung unzureichend

14. November 2015 by admin01

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg begrüßt die Feststellung des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe der Rechtswidrigkeit des LKA-Spitzeleinsatzes gegen die linke Szene in Heidelberg. [Read more…]

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Landgericht Freiburg treibt Flüchtlinge ins Mittelmeer

29. März 2015 by admin01

Der Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen (akj) Freiburg kritisiert die Verurteilung von mutmaßlichen Fluchthelfern.

Pressemitteilung vom 29.03.2015

Am Donnerstag, dem 26. März, endete das Verfahren gegen zwei mutmaßliche Fluchthelfer beim Landgericht Freiburg mit einer Verurteilung wegen „Einschleusen von Ausländern“. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten in mehreren Fällen Blankodokumente an eine türkische Gruppe weitergaben, die damit syrischen Flüchtlingen die Einreise nach Deutschland ermöglichte.
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Strafe für lebensrettende Fluchthilfe?

29. Januar 2015 by admin01

Der Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen Freiburg rechnet mit einem Freispruch für sogenannte „Schleuserbande“.

Pressemitteilung vom 29.01.2014

Ab dem 30. Januar wird am Landgericht Freiburg der Fall von drei mutmaßlichen Mitgliedern einer sogenannten „Schleuserbande“ verhandelt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Einbrüche in Rathäuser in Auftrag gegeben, die dabei erbeuteten Blankodokumente zum Fälschen von Ausweisen verwendet und so syrischen Flüchtlinge die Einreise nach Deutschland ermöglicht zu haben. [Read more…]

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Erneute Stellungnahme zur Nazi-Verteidigung

30. Januar 2014 by admin01

In den vergangenen Monaten wurde unsere ursprüngliche Stellungnahme zu der Strafverteidigung von Neonazis durch linke Anwält*innen innerhalb des akj vermehrt kritisiert und der Wunsch nach einer erneuten Auseinandersetzung mit der Thematik laut. Eineinhalb Jahre nach der Veröffentlichung der Stellungnahme sieht der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Freiburg sich zu der nachfolgenden neuen Stellungnahme veranlasst. [Read more…]

Filed Under: Stellungnahmen Tagged With: Faschismus, linke Anwält*innen, Nazi, Stellungnahme, Strafverfolgung, Strafverteidigung, Verteidigung

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